Verletzt wurde niemand, doch eines der Fahrzeuge war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 13.000 Euro.
Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten Alkoholgeruch bei der 36-jährigen Fahrerin. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert im Bereich der sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“. Zudem berichteten Zeugen, dass die Frau ohne eingeschaltetes Licht gefahren sei – und dadurch trotz Vorfahrt für die andere Fahrerin kaum zu erkennen war.
Während der Unfallaufnahme verständigte die 36-Jährige einen 34-jährigen Bekannten, der ihr helfen wollte. Als dieser an der Unfallstelle eintraf, stellten die Polizisten auch bei ihm deutlichen Alkoholgeruch fest. Der Test ergab einen Wert an der Grenze zur „absoluten Fahruntüchtigkeit“.
Beiden Beteiligten wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt, sie mussten sich Blutentnahmen unterziehen.
Gegen die 36-Jährige wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkoholgenusses ermittelt. Ihr Bekannter muss sich wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Beiden droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
PI Kelheim / TVA Onlineredaktion