Fr., 24.04.2020 , 15:45 Uhr

Ab 4. Mai: Gottesdienste mit Mundschutz und Abstand in Bayern wieder erlaubt

Alle Gläubigen können sich freuen: Ab 4. Mai sind Gottesdienste in Bayern wieder erlaubt, jedoch nur mit Auflagen. Das Tragen von Mundschutz ist Pflicht, zudem muss der Abstand eingehalten werden. Diese Lockerung soll für alle Glaubensgemeinschaften gelten.

 

Trotz der andauernden Corona-Krise sollen ab dem 4. Mai öffentliche Gottesdienste in Bayern wieder unter strengen Auflagen erlaubt werden. Die Gottesdienstbesucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen einhalten. Die neuen Regelungen sollen gleichermaßen für alle Glaubensgemeinschaften gelten. Die Lockerungen, die das Kabinett am kommenden Dienstag noch formal beschließen will, kündigte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag in München an.

„Es gilt nach wie vor Vorsicht und Umsicht“, sagte Herrmann am Rande einer Landtagssitzung. Aus Begegnungen des Glaubens sollten keine neuen Infektionen entstehen. „Es sollen aus dem Kontakt keine Infektionen folgen.“ Es sei aber wichtig, das Grundrecht der Religionsausübung wieder zu ermöglichen – die Einschnitte bei Gottesdiensten seien zuletzt mit die schmerzlichsten gewesen. Es gelte nun das Motto: Gottesdienste Ja, aber Infektionen Nein.

In den katholischen Bistümern in Bayern herrscht Freude über die Ankündigung Herrmanns. „Wir begrüßen, dass am 4. Mai wieder Gottesdienste möglich sind, wenn auch mit Einschränkungen“, sagte der Sprecher von Kardinal Reinhard Marx, Bernhard Kellner, in München. Herrmann dankte den Kirchen, dass sie die Einschränkungen in den vergangenen Wochen mitgetragen hätten. Es habe hier auch nie einen Konflikt gegeben, betonte er. „Es war ein Miteinander.“ Und er dankte ihnen, dass man nun gemeinsam Regeln für die Zukunft gefunden habe.

Gottesdienste sollen nach Worten Herrmanns zunächst maximal eine Stunde dauern. In Außenbereichen gilt eine spezielle Regel: Im Freien sollen maximal 50 Personen an Gottesdiensten teilnehmen dürfen, dort soll der vorgeschriebene Mindestabstand dann 1,50 Meter betragen. Staatliche Kontrollen oder Bußgelder in den Kirchen lehnte Herrmann ab. Es gebe bei allen ein sehr großes Verständnis. „Ich glaube nicht, dass der Staat hier die Kirchen kontrollieren wird, das würde ich für unangemessen halten. Die Kirchen können diese Verantwortung selbst gut übernehmen und tun das auch.“ Bußgelder seien nicht vorgesehen.

Aufgabe der Kirchen und Religionsgemeinschaften ist es nun, Hygiene-Konzepte für Gottesdienste zu erarbeiten. Diese Details überlasse man den Kirchen, betonte Herrmann. „Der Staat kann nicht alles bis ins Allerletzte regeln.“ Das müssten die Einrichtungen je nach ihre Riten und der Größe der jeweiligen Kirchen tun. Dazu gebe es auch schon Vorschläge, das sei alles schon „sehr, sehr konkret“. Als Beispiele nannte Herrmann, dass Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, dass es bei der Kommunionausteilung keine Berührungen gibt, dass jeder sein eigenes Gesangbuch oder in den Moscheen jeder seinen eigenen Koran mitbringt. Das gebe aber nicht der Staat vor, das seien die Vorschläge der Religionsgemeinschaften. „Wir verlassen uns da voll auf die eigenen Maßgaben der Kirchen.“

Vorzeitige Lockerungen wegen des Beginns des Ramadan gibt es in Bayern aber nicht. Die neuen Regelungen gelten für alle ab 4. Mai. Die „Hauptfeste“ im Ramadan seien auch erst danach, sagte Herrmann.

 

Bistum Regensburg freut sich über die Lockerung

Der Generalvikar des Bistums Regensburg, Michael Fuchs, sagte nun: „Freuen wir uns, dass sich das sakramentale kirchliche Leben wieder ein Stück weit normalisiert.“ Derzeit werde das Schutz- und Hygienekonzept noch mit der Staatsregierung erarbeitet, sagte Kellner. Es befinde sich „in der letzten Abstimmung“.

Wie das Bistum Regensburg mitteilte, soll wohl erst nach der Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 30. April festgelegt werden, welche Schutzmaßnahmen künftig in Gottesdiensten gelten sollen. Generalvikar Fuchs sagte: „Den Pfarreien bleibt dann nur eine relativ kurze Vorbereitungszeit.“

Für die Schutzmasken sollen die Gottesdienstteilnehmer selbst sorgen, teilte das Bistum mit. „Desinfektionsmittel wird aber vor Ort gestellt.“ Fuchs regte an, in den Pfarreien Teams zusammenzustellen, die für den Schutz in den Gottesdiensten verantwortlich sind.

 

Reaktion des Landesbischofs der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

„Ich freue mich, dass wir bald wieder in unseren Kirchen zum Gottesdienst zusammenkommen können. Die Gemeinschaft und die Musik in den vertrauten Kirchen haben viele in diesen Wochen schmerzhaft vermisst “, so der bayerische Landesbischof und EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm in einer ersten Reaktion auf die entsprechende Ankündigung von Staatskanzleichef Florian Herrmann, dass ab 4. Mai unter strengen Auflagen öffentliche Gottesdienste wieder möglich sein würden.

„Gleichzeitig dürfen wir jedoch die Gefahr der Ansteckung nicht aus den Augen verlieren. Gerade für ältere Menschen kann eine Ansteckung gravierende gesundheitliche Folgen haben“, so der Landesbischof. Darum habe man im Landeskirchenrat in engem Austausch mit den Regionen ein detailliertes Schutzkonzept entwickelt, das sich derzeit noch in letzten Absprachen mit der Staatskanzlei befinde. „Wir werden die notwendigen Sicherheitsauflagen sehr gewissenhaft beachten“, so Bedford-Strohm weiter, „denn jeder, der einen Gottesdienst besucht, soll bestmöglich vor einer Corona-Ansteckung geschützt sein und sich sicher fühlen können“.

 

 

dpa/Bistum Regensburg/Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

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