Do, 09.04.2020 , 18:29 Uhr

Ab 14.04.2020: Neuregelung des Grenzübertritts für Berufspendler aus Tschechien

Die tschechische Regierung erweitert für Berufspendler in bestimmten systemrelevanten Branchen die Möglichkeit zu Reisen ins Ausland. Ab 14. April gelten für tschechische Berufspendler folgende Neuerungen in der bestehenden Ausnahmegenehmigung:

–       Ergänzend zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Gesundheits-, Sozial- und Rettungswesen ist ab 14. April auch Beschäftigen in sogenannten kritischen Infrastrukturen ein regelmäßiger Grenzübertritt ohne anschließende 14-tägige Quarantäne gestattet. Mehr Infos „hier

–       Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht für Berufspendler, die sich länger als 14 Tage in Deutschland aufhalten. Diese müssen nach Rückkehr weiterhin eine 14-tägige Quarantäne einhalten.

–       Voraussetzung für den regelmäßigen Grenzübertritt ohne anschließende 14-tägige Quarantäne ist eine vom Arbeitgeber ausgefüllte und von der Deutschen Botschaft in Prag verifizierte Erklärung zur Einhaltung von Hygienevorschriften. Dies gilt für alle Beschäftigten in allen von der Neuregelung betroffenen Branchen (Gesundheits-, Sozial-, Rettungswesen, kritische Infrastruktur), auch die, die bisher ohne Formular ihrer Tätigkeit in Deutschland nachgehen konnten.

 

Was zu tun ist

–       Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber füllen das Formular (hier zum Herunterladen sowie im Anhang) für ihre tschechischen Angestellten aus und senden es unterzeichnet als PDF per E-Mail an die Deutsche Botschaft in Prag. E-Mail-Adresse: wi@prag.diplo.de.

–       Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits mit Start der Neuregelung am Dienstag, 14.04.2020, die Grenze überqueren wollen, muss das Formular bis Samstag 11. April, spätestens Ostersonntag, 12. April, 18 Uhr, bei der Deutschen Botschaft eingegangen sein. Für Grenzübertritte nach dem 14.04.2020 können Formulare auch später eingereicht werden.

–       Arbeitgeber aus dem Bereich der kritischen Infrastruktur senden zudem eine kurze Beschreibung der Unternehmenstätigkeit an wi@prag.diplo.de.

Für dringende Rückfragen steht die Deutsche Botschaft unter wi@prag.diplo.de und telefonisch unter +420 257 113 234 zur Verfügung – aufgrund der Osterfeiertage jedoch nur eingeschränkt am 11.4. und am 13.4. zwischen 9:00 und 13:00.

Alle Informationen zur Neuregelung, zum Verfahren sowie zu Hintergründen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unter https://prag.diplo.de/cz-de/aktuelles/-/2331726

 

Mitteilung Regierung der Oberpfalz

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