Der LKW-Fahrer gab an, keine verbotenen oder anmeldepflichtigen Waren mitzuführen. Im Rahmen der Kontrolle fanden die Zöllner jedoch in der Fahrerkabine drei Gläser mit insgesamt 523 Gramm Potenzhonig. Im Honig wurde der Wirkstoff Sildenafil entdeckt. Das ist ein verschreibungspflichtiger Arzneistoff, der in Deutschland nicht zugelassen ist. Ein Rezept konnte der Fahrer nicht vorlegen und der Honig wurde sichergestellt.
Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch eingeleitet. Nach Abschluss der zollrechtlichen Maßnahmen durfte der Fahrer seine Weiterreise fortsetzen. Dieser Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Aufgriffe ein. Seit Anfang Januar gab es bereits 5 ähnliche Fälle.
PM Hauptzollamt Regensburg / FC