Am Regensburger Hauptbahnhof gilt von Freitag, 24. Juli 2026, 15 Uhr, bis Sonntag, 26. Juli 2026, 3 Uhr, ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände. Die Bundespolizeidirektion München hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen.
Kontrollen für mehr Sicherheit
Mit dem Schwerpunkteinsatz will die Bundespolizei Straftaten verhindern, Verstöße konsequent verfolgen und das Sicherheitsgefühl von Reisenden sowie Beschäftigten im Bahnbereich stärken. Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen werden dabei von der Bundespolizeiabteilung Deggendorf unterstützt.
Messer, Reizgas und Schlaggegenstände verboten
Im Geltungsbereich dürfen unter anderem Messer, Reizgas und Schlaggegenstände nicht mitgeführt werden. Bei Verstößen können die verbotenen Gegenstände sichergestellt werden. Außerdem drohen Zwangsgelder, ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot.
Hinweise für Reisende
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Waffen keine zusätzliche Sicherheit bieten. Sie könnten Konflikte verschärfen, den Einsatz von Polizei und Helfern erschweren und im schlimmsten Fall gegen den Träger selbst eingesetzt werden. Zudem könne der Einsatz von Waffen schwere Verletzungen sowie strafrechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Hinweisschilder zum Mitführverbot werden im Bereich des Regensburger Hauptbahnhofs ausgehängt. Weitere Informationen und die Ausnahmen von der Allgemeinverfügung sind auf der Internetseite der Bundespolizei veröffentlicht.
Bundespolizei Waldmünchen/JM