Es kam zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, einem tätlichen Angriff auf Polizeibeamte sowie zu Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, das Waffengesetz und das Fahrerlaubnisrecht.
Am 04.07.2025 gegen 20:00 Uhr wollte eine Streifenbesatzung in der Stadionstraße den Fahrer eines E-Scooters kontrollieren, da an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Zudem befand sich ein nicht zulässiger Mitfahrer auf dem Roller. Als eine uniformierte Polizeibeamtin den Jugendlichen per Handzeichen und Ansprache zum Anhalten aufforderte, reagierte dieser nicht – stattdessen fuhr er direkt auf sie zu. Die Beamtin konnte nur durch einen Schritt zur Seite einen Zusammenstoß vermeiden.
Ein weiterer Polizist, der einige Meter entfernt stand, versuchte ebenfalls, den E-Scooter anzuhalten. Dabei fuhren die beiden Jugendlichen frontal auf ihn zu. Es kam zur Kollision, bei der der Beamte eine Schürfwunde am Knie erlitt. Er konnte jedoch den Mitfahrer festhalten, während der Fahrer zu Fuß flüchtete. Seine Identität konnte später ermittelt werden.
Der 16-Jährige aus dem Landkreis Kelheim wurde wenig später an seiner Wohnanschrift angetroffen. Zwischenzeitlich hatte er seine Kleidung gewechselt und versucht, sein Aussehen zu verändern. Eine durch die Jour-Staatsanwältin angeordnete Durchsuchung seines Zimmers nach der getragenen Kleidung blieb zwar erfolglos – dafür wurde jedoch ein verbotener Teleskopschlagstock gefunden und sichergestellt, was einen Verstoß nach dem Waffengesetz darstellt.
Bei der Befragung gab der Jugendliche an, mittags einen Joint geraucht zu haben. Daher wurde eine Blutentnahme im Krankenhaus angeordnet. Der Jugendliche widersetzte sich der Maßnahme und musste mit einfacher körperlicher Gewalt sowie unter Anwendung von Handschellen zum Dienstfahrzeug gebracht werden.
Die Überprüfung des E-Scooters ergab eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, womit das Fahrzeug als kraftfahrzeugähnlich eingestuft wird. Für die Fahrt wäre eine Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig gewesen – diese besitzt der Jugendliche nicht. Zudem bestand kein Versicherungsschutz, was einen weiteren Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz bedeutet.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der 16-Jährige seinen Erziehungsberechtigten übergeben. Ihn erwarten nun Anzeigen wegen mehrerer Delikte, darunter Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Gefährliche Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahrt unter Drogeneinfluss sowie Verstoß gegen das Waffengesetz.
PM PI Kelheim / TVA Onlineredaktion