Mo, 14.10.2019 , 08:26 Uhr

Vorwürfe gegen Regensburger Ermittler: Arbeitsgruppe eingesetzt

Im ersten Prozess gegen den suspendierten Regensburger Rathaus-Chef gab es wiederholt Kritik an der Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Nach den Vorwürfen wurde nun eine Arbeitsgruppe gebildet.

Die Justizbehörden nehmen die im ersten Prozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs erhobenen Vorwürfe gegen Regensburger Staatsanwälte zum Anlass, die Arbeitsweisen bei der Telekommunikationsüberwachung zu überprüfen. Es sei eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die die Abläufe bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) verbessern wolle, teilten Sprecher von Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft mit.

Der ehemalige SPD-Politiker Wolbergs war in der Regensburger Parteispendenaffäre vom Landgericht wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen verurteilt und in allen übrigen Anklagepunkten freigesprochen worden. Auf eine Strafe verzichtete das Gericht. Wie Wolbergs und dessen Verteidiger hatte es Fehler der Ermittler angeprangert, unter anderem beim Auswerten abgehörter Telefonate.

Es seien Fehler bei der Auswertung der TKÜ und der sichergestellten Dateien passiert, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Seine Behörde mache den Regensburger Staatsanwälten deswegen aber keine Vorwürfe. Auch gebe es keine disziplinarrechtlichen Folgen. Wie in diesem Fall Millionen von Datensätzen auszuwerten, sei geradezu unmöglich. «Das ist menschlich kaum machbar.» Staatsanwaltschaft und Polizei hätten «unter erheblichen Anstrengungen versucht, die Auswertung ordnungsgemäß durchzuführen, was angesichts der Masse der Daten leider nicht immer gelungen ist».

Um sich hier in Zukunft besser aufzustellen, arbeite eine Gruppe aus Fachleuten nun an Lösungen, sagte der Sprecher. Beispielsweise an der Frage, wie sogenannte Kernbereichsgespräche technisch herausgefiltert werden können, ohne dass sie jemand anhören müsse. Zu Kernbereichsgesprächen zählen Gespräche zwischen dem Verdächtigen und seinem Anwalt sowie reine Privatgespräche. Solche Telefonate oder E-Mails müssen von den Behörden gelöscht werden, was bei den Ermittlungen gegen Wolbergs nicht immer der Fall war. Die Richterin hatte einzelne Verstöße als grundrechtswidrig bezeichnet.

Wolbergs und der mitangeklagte Bauunternehmer Volker Tretzel hatten zudem die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft beanstandet. Letzterer zog deswegen vor das Verwaltungsgericht Regensburg und bekam in erster Instanz Recht. So sei die Pressemitteilung zur Anklage schon wenige Stunden, nachdem die Verteidiger die Anklageschrift bekommen hätten, veröffentlicht worden. Die Verteidiger hätten so zu wenig Zeit gehabt, sich damit vorab zu befassen.

Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft verwies darauf, dass die Landesanwaltschaft dagegen Rechtsmittel eingelegt hat mit dem Ziel, die aufgeworfenen Fragen vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) klären lassen. Denn im Fall Wolbergs sei die Pressearbeit nicht anders gelaufen als zuvor, sagte der Sprecher. Bislang sei das kein Problem gewesen. «Das Verwaltungsgericht sieht das aber erstmals anders.» Seine Behörde wolle für die Zukunft Planungssicherheit und strebe deshalb eine obergerichtliche Entscheidung an.

Seit Anfang Oktober muss sich Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg in einem zweiten Korruptionsprozess verantworten. Die Vorwürfe lauten Bestechlichkeit und Vorteilsannahme. Mit ihm sind drei Bauunternehmer angeklagt, die sich nach Überzeugung der Ermittler das Wohlwollen Wolbergs‘ bei der Vergabe von Bauprojekten sichern wollten. Wolbergs weist die Vorwürfe wie schon im ersten Prozess zurück und kämpft um seine Rehabilitation. Er tritt bei der Kommunalwahl 2020 erneut an.

dpa

 

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MF

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