Fr, 02.03.2018 , 12:51 Uhr

3. März: Tag des Artenschutzes - Zoll leistet Beitrag beim Schutz

Am 3. März ist Tag des Artenschutzes. Dieser wurde 2013 ins Leben gerufen, um auf den Verlust der Artenvielfalt aufmerksam zu machen. Weltweit sind rund 5.600 wild lebende Tierarten und rund 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Zum Schutz dieser Tiere und Pflanzen wurde vor genau 45 Jahren ein Abkommen geschlossen. 

 

3. März als Jahrestag der Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens

Der Tag des Artenschutzes ist im Jahr 1973 im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) eingeführt worden und findet jährlich am 3. März statt. Durch das Abkommen sollen bedrohte wildlebende Arten (Tiere und Pflanzen) geschützt werden. Bis heute sind 182 Staaten diesem Abkommen beigetreten.

 

Zoll überwacht Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei Ein- und Ausfuhr

Der Zoll überwacht zum Schutz von Flora und Fauna die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr.  Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen nach Deutschland gelangen.

Bei 915 Aufgriffen mit artengeschützten Tieren und Pflanzen (sowie deren Teile und Erzeugnisse) im Jahr 2016 führte der Zoll insgesamt 63.152 Beschlagnahmungen durch. Der Zoll leistet hierdurch einen Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt.

„Wer geschützte Tiere oder Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus, vielleicht auch aus Unwissenheit, im Internet erwirbt oder von Reisen mitbringt, läuft stets Gefahr, dass diese Bestellungen oder „Mitbringsel“ durch den Zoll beschlagnahmt und eingezogen werden und das Bundesamt für Naturschutz ein Bußgeld verhängt oder sogar ein Strafverfahren einleitet“ so die Leiterin des Hauptzollamts Regensburg, Regierungsdirektorin Margit Brandl.

Denn gerade im Reise- und Postverkehr stellt der Zoll noch immer zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest.

So wurden beim Hauptzollamt Regensburg unter anderem 60 Kilogramm Elfenbein, Stiefel aus Pythonleder und Schlangenhäute sichergestellt.

© Bundeszollverwaltung: sichergestellte Stiefel aus Pythonleder

Das Hauptzollamt Regensburg empfiehlt daher allen Reisenden, sich bereits vor der Reise unter www.zoll.de und www.artenschutzonline.de über geschützte Arten im Urlaubsland zu informieren. Allgemeine Informationen zum Artenschutz, den erforderlichen Genehmigungen und Sonderregelungen werden auf der Internetseite www.cites.bfn.de umfassend dargestellt.

Hinweise, was man aus dem Urlaub mitbringen darf oder besser nicht, findet man auf zoll.de und auf der kostenlosen Zoll-Reise-App.

 

Hintergrund zu CITES

Mit diesem Abkommen ist hauptsächlich der afrikanische Elefant verbunden. Die Gier nach Elfenbein fand in den 1980er Jahren ihren tragischen Höhepunkt in einer beispiellosen Wilderei. Dies führte zu einem starken Rückgang der Bestände, bis schließlich die internationale Staatengemeinschaft 1990 den weltweiten kommerziellen Handel stoppte.

 

Dieses Verbot, das im Grundsatz bis heute in Kraft ist, erweist sich als sehr wirkungsvoll. Die Bestände im südlichen Afrika haben sich seitdem erholt, wodurch in einzelnen Gebieten bereits die Kapazitätsgrenzen der Elefantenlebensräume überschritten werden. In anderen Regionen Afrikas ist der Elefant jedoch nach wie vor stark durch Wilderei und illegalen Handel bedroht.

 

Die Bundesregierung fördert seit Juni 2010 das Forschungsprojekt "Ermittlung von Alter und geografischer Herkunft von Elfenbein des Afrikanischen Elefanten". Mit einer weltweit bislang einzigartigen Datenbank und einer neuen und präziseren Methode zur Altersbestimmung von Elfenbein soll künftig nachgewiesen werden, aus welchen Regionen Elfenbein stammt. Damit soll der Wilderei Einhalt geboten und gefährdete Elefanten-Populationen in Afrika besser geschützt werden. Das Projekt wird in Kooperation mit dem WWF (Deutschland), dem Internationalen Zentrum für Elfenbeinforschung (INCENTIVS) der Universität Mainz sowie der Universität Regensburg durchgeführt.

Mit dem Projekt trägt Deutschland zur Umsetzung des internationalen Aktionsplans zum Erhalt des Afrikanischen Elefanten bei.

 

In vielen Staaten Afrikas scheitert der Artenschutz an unzureichendem Vollzug bestehender Verbote, teilweise auch am Desinteresse der zuständigen Stellen. Dies gilt beim afrikanischen Elefanten aber auch bei anderen geschützten Tieren. Ein weiteres bisher einzigartiges Projekt zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Wildtierfleisch im westlichen Afrika findet derzeit in Gabun, Kamerun und der Republik Kongo mit finanzieller Unterstützung des Bundesumweltministeriums statt. Die Organisationen LAGA (Last Great Ape Organization), Conservation Justice und PALF (Project on the Application of Wildlife Law) arbeiten an der Aufdeckung von Handelsbeziehungen und Handelswegen für illegal gewildertes Buschfleisch in enger Kooperation mit den örtlichen Behörden.

 

pm/MB

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