Mo, 02.01.2017 , 12:39 Uhr

2017: Das ändert sich in diesem Jahr

Geringfügige Steuerentlastungen, ein neues Einstufungssystem für Pflegebedürftige, ein höherer Mindestlohn: 2017 kommen wieder viele Änderungen auf Bürger und Firmen zu. Eine Auswahl:

Kindergeld, Unterhalt, Altersvorsorge

GRUNDFREIBETRAG: Der Grundfreibetrag steigt um 168 Euro auf 8820 Euro. Davon profitieren alle Steuerzahler, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht. So werden 2017 bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8820 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17 640 Euro.

KINDERGELD: Das Kindergeld steigt um monatlich zwei Euro pro Kind. Für die ersten beiden Kinder beträgt es dann monatlich je 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro. Ab Kind Nummer vier gibt es jeweils 223 Euro.

KINDERZUSCHLAG: Wer wenig verdient, bekommt einen Kinderzuschlag. Er wird Anfang 2017 um 10 Euro auf je 170 je Monat erhöht.

EINKOMMENSTEUER: Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden ausgeweitet, so dass einige Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen. Damit wird die Mehrbelastung aus dem Zusammenspiel von Inflation, Gehaltserhöhung und progressiver Besteuerung ausgeglichen und so der Effekt der «kalten Progression» eingedämmt. Der Steuersatz fängt mit 14 Prozent an bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 8821 Euro (Ledige/2017) und steigt dann mit dem Einkommen allmählich an bis auf 42 Prozent ab 54 058 Euro.

UNTERHALT: Unterhaltskosten für einen Dritten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Für das Jahr 2017 sind nach Angaben des Steuerzahlerbundes maximal 8820 Euro abziehbar und damit 168 Euro mehr als für 2016.

ALTERSVORSORGE: Vorsorgeaufwendungen für das Alter können steuerlich besser abgesetzt werden. Dazu gehören etwa Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse oder zu Versorgungswerken. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt laut Steuerzahlerbund ein Höchstbetrag von 23 362 Euro. Maximal könnten 84 Prozent abgesetzt werden, heißt es. Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werde von den Vorsorgeaufwendungen allerdings der steuerfreie Arbeitgeberanteil abgezogen.

Mindestlohn steigt

Mit Beginn des neuen Jahres wird in Deutschland ein höherer Mindestlohn fällig: Die unterste Bezahlung steigt um 34 Cent auf nunmehr 8,84 Euro pro Stunde. Arbeitnehmer hätten bei einer Vollzeitstelle monatlich etwa 55 Euro mehr in der Tasche. Jeder Cent Mindestlohn mehr bedeute mindestens 50 Millionen Euro mehr Kaufkraft pro Jahr.
Es ist die erste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns seit der Einführung Anfang 2015. Bislang betrug die Lohnuntergrenze 8,50 Euro.

Bildung einer Rettungsgasse wird vereinfacht



Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf mehrspurigen Außerortsstraßen wird vereinfacht formuliert, damit sie künftig im Sinne der Verkehrssicherheit und der Unfallrettung besser befolgt wird: Fahrzeuge müssen künftig die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Zusätzlicher Feiertag

Festakte, Konzerte, Gottesdienste und ein zusätzlicher Feiertag am 31. Oktober: Das 500. Reformationsjubiläum wird in diesem Jahr groß gewürdigt. Ausstellungen blicken auf die Geschichte, viele Programmpunkte nehmen auch die Zukunft der Kirche in den Blick.

Strompreis steigt, Gaspreis sinkt

Laut des Vergleichsportals Verivox wird der Strompreis in diesem Jahr steigen. „Das liegt in erster Linie an der deutlich gestiegenen EEG-Umlage, über die der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert wird. Zusätzlich haben wir in einigen Gebieten einen starken Anstieg der Netznutzungsentgelte verzeichnen können.

Die Folge ist, dass der Preisanteil, den die Stromanbieter selbst kontrollieren können, immer geringer wird. „Die Stromversorger stehen vor großen Herausforderungen. Beschaffung, Vertrieb und Erlös machen mittlerweile nur noch 21 Prozent des Strompreises für private Haushalte aus“, erläutert Lengerke. „Die restlichen 79 Prozent entfallen auf Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte."

Der Gaspreis hingegen sinkt: Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bezahlt im bundesdeutschen Durchschnitt aktuell 92 Euro weniger als noch vor 12 Monaten. Der Verivox-Verbraucherpreisindex Gas lag im Januar 2016 bei 1.258 Euro. Der gesamtdeutsche Durchschnitt sinkt im Januar 2017 auf 1.166 Euro, was einer Preissenkung von rund 7 Prozent entspricht.

Damit hält der Trend flächendeckend sinkender Gaspreise weiter an. Im Laufe des Jahres 2016 haben bereits 511 Gasversorger die Preise um knapp 7 Prozent reduziert. Für Januar oder Februar 2017 haben insgesamt 294 Gasversorger weitere Preissenkungen im gleichen Umfang angekündigt. Dem stehen nur 8 Versorger gegenüber, die Preiserhöhungen von 6,5 Prozent angekündigt haben.

Rauchmelderpflicht kommt

Alle Neu- und Umbauten in Bayern müssen bereits mit Rauchmeldern ausgerüstet sein. Bestehende Wohnungen müssen bis Ende des Jahres damit nachgerüstet werden. Mindestens ein Rauchwarnmelder ist in Schlafräumen, Kinderimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, einzubauen.

Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer. Um die Betriebsbereitschaft des Rauchmelders muss sich der Besitzer kümmern, bei Mietwohnungen ist das der Mieter.

Roaming-Gebühren entfallen

 

Ein EU-Beschluss macht es möglich: Ab Mitte dieses Jahres sollen die Roaming-Gebühren innerhalb der EU entfallen. Das bedeutet: Wenn man mit seinem Smartphone oder Tablet die deutschen Grenzen überschreitet, muss man künftig für keine eingehende und abgehende Gesprächsminute sowie für keine abgehende SMS im Ausland einen höheren Betrag mehr bezahlen als bei seinem regulären Tarif.

 

dpa/pm/LS

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