Mo, 04.01.2016 , 17:28 Uhr

2016 - Was ändert sich?

2016 - Im neuen Jahr ändert sich Vieles. Und zwar für Autofahrer, Versicherte, Eltern, Rentner und Arbeitnehmer. Wir haben einige interessante Änderungen für Sie zusammengefasst!

 

Ab Januar ändert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft seine Regionalklassen. Die Regionalklassen bilden die Schadenbilanz einer Region über einen Zeitraum von fünf Jahren ab, wonach sich dann unter anderem die Höhe der Beitragszahlungen berechnet. Die Haftpflichtversicherung wird in Ostbayern für die Zulassungsbezirke, Cham, Kelheim und Straubing-Bogen billiger. In Straubing Stadt und Regensburg gibt es keine Veränderung.

 

Wer jetzt noch eine gelbe HU- Plakette auf seinem Nummernschild hat, sollte mit seinem Auto schnell zur Hauptuntersuchung, denn diese ist ab dem 1. Januar nicht mehr gültig. Als nächstes sind Autos mit braunen Plaketten 2016 fällig. Wer die Fristen überzieht, muss bei Polizeikontrollen mit einem Bußgeld rechnen. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht eine vertiefte HU mit weiteren Kosten an.

 

Motorräder sollen sauberer werden: Ab dem 1. Januar sollen diese eine Typgenehmigung erhalten, die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen. Außerdem müssen alle neuen Motorräder dann über ABS oder ein sogenanntes Kombi-Bremssystem verfügen. Diese Vorschrift betrifft Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimetern oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Alte Motorräder müssen nicht nachgerüstet werden.

Das Kindergeld wird ab 2016 monatlich um weitere 2 Euro je Kind angehoben. Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind beträgt damit monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 221 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener steigt zudem um 20 Euro auf 160 Euro.

 

Noch mehr Änderungen

 

Ab dem 1. Januar 2016 seien Freistellungsaufträge nur noch wirksam, wenn die Steuer-Identifikationsnummer des Sparers vorliege. Sollte die Steuer-ID fehlen, reiche es, diese der Bank mitzuteilen, so der Bund der Steuerzahler. Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner können laut Steuerzahlerbund bis zu einem Betrag von 13 805 Euro im Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.

 

 

Der Freibetrag wird 2016 auf 4608 Euro im Jahr angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt um 96 Euro pro Kind, 48 Euro für jeden Elternteil. Er wirkt sich laut Neuem Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) vor allem bei höherem Einkommen steuermindernd aus.

 

 

Auf die gut 20 Millionen Rentner in Deutschland kommt 2016 die kräftigste Rentenerhöhung seit langem zu: Das Plus könne nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung und des Bundessozialministeriums bei vier bis fünf Prozent liegen. Das wäre rund doppelt so viel wie im laufenden Jahr. Grund seien die gute Wirtschaftslage und ein statistischer Sondereffekt.

 

Ab 2016 erhalten Wohngeldbezieher höhere Leistungen. In Augsburg profitieren davon rund 2500 Haushalte, etwa die Hälfte davon ist erstmals wohngeldberechtigt. Ein allein stehender Rentner mit einer Brutto-Rente von 800 Euro und einer Miete von 300 Euro wird statt bisher 38 künftig monatlich 77 Euro Wohngeld erhalten. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Brutto-Erwerbseinkommen von 2600 Euro (Alleinverdiener) sowie einer Miete von 730 Euro kann künftig mit monatlich 163 Euro statt bislang 27 Euro Wohngeld rechnen.

 

 

Die Leistungen für Asylbewerber steigen ebenfalls ab 1. Januar 2016, teilt die Bundesregierung mit. Ein alleinstehender Asylbewerber erhält dann 364 Euro im Monat. Bisher waren es 359 Euro.

 

Studierende können sich ab Herbst 2016 über mehr BaFöG freuen. Beim Grundbedarf steigt der Satz von 373 auf 399 Euro im Monat, beim Regelbedarf für außerhalb wohnende Studierende gilt ab Herbst ein Satz von 649 Euro (bisher 597). Ab 1. Januar 2016 steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch Asylbewerber bekommen höhere Leistungen. Der Regelsatz füer Alleinstehende steigt um fünf auf dann 404 Euro, bei Paaren beträgt der Satz jeweils 364 Euro (+4).

FM/MF

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