Fr., 21.07.2023 , 18:37 Uhr

19 Parteien dürfen bei der Bayern-Wahl antreten

Bei der Landtagswahl in Bayern am 8. Oktober dürfen 19 Parteien und politische Vereinigungen antreten.

Neben den sechs im Landtag etablierten Parteien seien 13 weitere politische Vereinigungen für die Landtagswahlen zugelassen, teilte Landeswahlleiter Tomas Gößl nach einer Sitzung des Landeswahlausschusses am Freitag in München mit. Damit steht auf den Wahlzetteln eine Partei mehr als bei der Wahl 2018.

Der Landeswahlausschuss hatte zuvor 15 Anfragen zur Teilnahme an der Wahl auf ihre Formalitäten geprüft. Nur Parteien oder politische Vereinigungen, die nicht ununterbrochen im Bundestag oder im Landtag vertreten sind, müssen einen Antrag auf Zulassung beim Landeswahlleiter stellen. Derzeit sind im Landtag die folgenden sechs Parteien vertreten: CSU, SPD, Grüne, FDP, Freie Wähler und AfD, während die Linke im Bundestag vertreten ist.

Ziel der formalen Prüfung sei es, seriöse Wahlmöglichkeiten auf den Stimmzettel zu ermöglichen, sagte Gößl. Drei Parteien wurden nicht zur Wahl zugelassen: die Piratenpartei, die Ethisch Soziale Partei Deutschlands und die Christliche Europäische Union Volks Partei.

Zugelassen wurden dagegen – zur Freude der anwesenden Mitglieder – auch eher exotische Kleinstparteien wie die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD), die samt Tattoos und Piercings für eine linke Politik «für Sozialschmarotzer» stehen. Auch die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) darf antreten.

Zu den exotischen Kandidaten gehören auch die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung sowie die Humanisten Partei oder die Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer. Auf dem Wahlzettel werden aber auch einige bekannte Parteien stehen wie die Bayernpartei, die Franken oder die ÖDP.

dpa

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