Der Termin für die Kommunalwahl im nächsten Jahr steht fest: Die Bayerische Staatsregierung hat gestern beschlossen, dass diese am 15. März 2020 stattfinden wird. Bayerns Innenminiter Joachim Herrmann hat den Termin vorgeschlagen.
Damit liegt die Wahl und auch die Termine für eventuelle Stichwahlen außerhalb der Schulferien. Dadurch hoffe der Innenminister, dass sich möglich viele Bürgerinnen und Bürger an der Wahl beteiligen werden.
Herrmann hatte dem Ministerrat bereits im Dezember 2018 vorgeschlagen, den Termin auf den 15. März 2020 zu legen und die betroffenen Kommunalen Spitzenverbände, das heißt den Bayerischen Landkreistag, den Bayerischen Städtetag und den Bayerischen Gemeindetag, zu diesem Terminvorschlag anzuhören. Dem hatte der Ministerrat zugestimmt. Die Kommunalen Spitzenverbände haben gegen den Wahltermin in der Folge keine Einwände erhoben.
Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden in den 71 Landkreisen und 2.056 Städten, Märkten und Gemeinden in Bayern nicht nur die Kreistage, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte für sechs Jahre neu gewählt, sondern auch die meisten Landräte, Oberbürgermeister und Ersten Bürgermeister. Da die letzten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im März 2014 stattfanden und die Wahlperiode sechs Jahre beträgt, sind die nächsten Wahlen im März 2020 durchzuführen. Den genauen Termin bestimmt nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz die Staatsregierung.
Wie Herrmann erläuterte, soll der Wahltermin nach langjährig bewährter Staatspraxis auf einen Tag gelegt werden, der den Interessen der Parteien und Wählergruppen entgegenkommt, den Aufwand für Gemeinden und Landkreise für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen berücksichtigt und den Bürgerinnen und Bürgern schließlich eine möglichst hohe Wahlbeteiligung erlaubt. Insbesondere sollen daher weder wesentliche Teile der Wahlvorbereitung, noch der Wahltermin selbst oder darauffolgende Stichwahlen in die Zeit von Schulferien fallen.
Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration