Mo, 15.06.2020 , 14:34 Uhr

100 Millionen Euro Corona-Überbrückungshilfe für Studenten

Ab morgen, den 16.06.2020, 12.00 Uhr mittags, kann die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen online beantragt werden. 100 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt voraussichtlich ab Ende Juni durch die Studenten- und Studierendenwerke.

Im April hatte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek diese Überbrückungshilfe für besonders bedürftige Studenten in pandemiebedingten Notlagen in Aussicht gestellt. Der Bund unterstützt die Studenten mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro.

Ab Dienstag, den 16.06.20, 12:00 Uhr kann diese Hilfe online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden.

Die Überbrückungshilfe wird vom Deutschen Studentenwerk (DSW) verwaltet und in Bayern vor Ort von den zuständigen Studentenwerken vergeben. Die finanzielle Hilfe erfolgt in Form einer Kontoaufstockung und muss nicht zurückgezahlt werden.

 

„Die dringend benötigte Überbrückungshilfe schließt eine Finanzierungslücke der von uns betreuten Studierenden – und das ohne eine mögliche Verschuldung. Der vom DSW beauftragte IT-Dienstleister arbeitet intensiv am System zur Bearbeitung der Anträge. Alle Studentenwerke tun aber ihr Möglichstes, damit das Geld so schnell es geht zur Auszahlung kommt.“ – Mathias M. Meyer, Sprecher der Bayerischen Studentenwerke und Geschäftsführer des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg

 

Die Dimension des Vorhabens erläutert der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde: „Wir sind uns mehr als bewusst, dass viele Studierende akut finanzielle Hilfe benötigen und diese eher erwartet haben. Aber es handelt sich um ein ambitioniertes Projekt. Wir mussten in wenigen Wochen ein völlig neues online-gestütztes Förderverfahren für die bundeseinheitliche Überbrückungshilfe entwickeln. Uns ist wichtig, dass die Studierenden nun erstmal für den Juni die Hilfe beantragen können.“

 

Voraussetzungen und Hinweise:

Antragsberechtigt sind inländische und ausländische Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, die aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verloren haben und deren andere Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. BAföG, Stipendien, Darlehen, Unterhalt) nicht ausreichen.

Die Überbrückungshilfe kann von Juni bis August 2020 online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden und wird nach Bewilligung für jeweils einen Monat ausgezahlt. Für den Folgemonat muss ggf. ein Wiederholungsantrag gestellt werden. Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach Schwere der finanziellen Notlage und beträgt pro Antrag mindestens 100 und höchstens 500 Euro. Sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen wurde, wird das das Konto des bzw. der Antragstellenden auf maximal 500 Euro aufgestockt.

Erforderliche Unterlagen sind eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Identitätsnachweis, Bankverbindung in Deutschland, Kontoauszüge der letzten Monate aller Konten sowie
Eigenerklärungen über die Ursache der finanziellen Notlage und den geplanten erfolgreichen Abschluss des Studiums. Nach Bewilligung der Überbrückungshilfe wird das Geld voraussichtlich innerhalb einer Woche – frühestens gerechnet mit Beginn der Antragsbearbeitung ab voraussichtlich Ende Juni – auf das Konto überwiesen.

Die Überbrückungshilfe ist Teil eines Maßnahmen-Pakets der Bundesregierung zur Abmilderung sozialer und wirtschaftlicher negativen Folgen für die Studierenden. Zusätzlich wurde
der KfW-Studienkredit bis zum 31.03.2021 zinsfrei geschalten und auch für internationale Studierende geöffnet.

 

Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz ist bei der Überbrückungshilfe für die Studierenden folgender Hochschulen zuständig:

Für die Bearbeitung der Anträge von Studierenden des TUM Campus Straubing ist aufgrund des Hauptsitzes der Hochschule in München das Studentenwerk München zuständig (www.stwm.de).

 

„Wir sind uns der prekären Lage vieler Studierender vollkommen bewusst. Unsere Beschäftigten sind hochmotiviert und geben alles, um die Anträge so schnell es geht zu bearbeiten. Leider ist dies technisch erst ab Ende Juni möglich, so dass die ersten Auszahlungen hoffentlich Anfang Juli auf den Konten der Bedürftigen eingehen werden. Ich empfehle dringend eine frühzeitige Antragsstellung, da das Geld nach dem „First come, first serve“-Prinzip vergeben wird“. – Gerlinde Frammelsberger, Geschäftsführerin des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz

 

Allgemeiner Kontakt für Studierende zur Überbrückungshilfe und zum Antragsverfahren:

 

 

Pressemitteilung Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz

 

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