
Wildwechsel: Was können Autofahrer tun?
Immer wieder verunglücken Personen im Straßenverkehr durch Wild auf der Fahrbahn. Am häufigsten finden die Unfälle dabei auf Landstraßen statt. Wir haben für Sie einige Tipps zur Vermeidung dieser Unfälle gesammelt. Die Deutsche Verkehrswacht hat ausserdem einige Ratschläge veröffentlicht, wie sich ein betroffener Autofahrer in einer Unfallsituation verhalten kann.
Wildtiere sind aufgrund ihrer Fellfärbung an Waldrändern kaum zu sehen. An Gefahrenstellen oder in Gegenden mit einer hohen Wilddichte mahnt das Gefahrenzeichen „Wildwechsel“ zur Vorsicht. Aber auch wenn kein Schild aufgestellt ist, ruft die Deutsche Verkehrswacht (DVW) alle Autofahrer zu besonderer Vorsicht bei Waldstücken auf. „Seien Sie gerade in den Dämmerungsstunden bremsbereit, reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit und fahren Sie besonders aufmerksam“, rät Prof. Kurt Bodewig, Präsident der DVW und Bundesminister a.D.
Tipps: So vermeiden Sie einen Wildunfall
- Vor allem am Abend und während der Morgenstunden vorsichtig und vorausschauend fahren.
- Durch eingeschaltetes Fernlicht erkennen Sie reflektierende Tieraugen schon aus der Ferne
- Stehen Wildtiere am Straßenrand: Fernlicht ausschalten und hupen!
- Niemals ausweichen - Das kann schlimme Folgen für Sie und eventuellen Gegenverkehr haben.
Video: Der ADAC hat einen Ausweichtest durchgeführt: So gefährlich kann eine Begegnung mit z.B. einem Wildschwein auf offener Straße sein.
Ein Wild kommt selten allein. Wer sieht, wie ein Tier die Fahrbahn überquert, sollte abbremsen und beobachten, ob weitere Tiere folgen. Wenn die Verkehrsverhältnisse es zulassen gilt es abzubremsen, zu hupen und abzublenden, damit die Scheinwerfer die Tiere nicht blenden und sie fliehen können.
Von einem Ausweichmanöver rät die DVW ab. Der Pkw-Fahrer kann dadurch die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren, gegen einen Baum prallen oder in den Gegenverkehr geraten. Die Unfallfolgen können dann weitaus schwerwiegender ausfallen als bei einem Wildunfall.
Bei einer unvermeidlichen Kollision ist es ratsam, so stark wie möglich (kontrolliert) abzubremsen.
Nach einem Unfall muss
- Die Unfallstelle abgesichert werden (wie bei normalem Unfall, mit einem Warndreieck)
- Die Polizei- und Forstdienststelle informiert werden
Dies gilt auch, wenn das Tier lediglich verletzt ist oder wieder im Wald verschwindet. Ein getötetes Tier mitzunehmen, gilt als Wilderei und kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
Pressemitteilung/SC/MF