
Energieanbieter müssen künftig vorab informiert werden
Regensburg: Ab Juni neue Fristenregelung bei Umzügen
Ab dem 6. Juni 2025 treten bedeutende Neuerungen für den Energiemarkt in Kraft. Für Verbraucher hat dies vor allem Auswirkungen auf die Fristen für Ein- und Auszugsmeldungen.
Umzugsmeldungen nur noch im Voraus möglich
Mit der Einführung der neuen Regelung geht eine wichtige Neuerung für Kunden einher: Ein- und Auszüge müssen künftig zwingend im Voraus beim Energieversorger gemeldet werden. Eine rückwirkende Anmeldung oder Vertragsübernahme ist nicht mehr zulässig.
Vor allem Hausverwaltungen oder Vermieter mit mehreren Objekten sollten ihre Mieter über dieses Thema unbedingt aufklären. Denn wird der Auszug zu spät gemeldet, besteht das Risiko, dass der Strom weiterhin über den bestehenden Vertrag abgerechnet wird, obwohl die vorherige Mietpartei bereits ausgezogen ist.
Was ist ab Juni bei Umzügen zu beachten?
Eine rechtzeitige Meldung des Ein- und Auszugs ist besonders wichtig, um unnötige Kosten zu vermeiden. Konkret bedeutet ein fristgerechter Umzug, dass Ein- und Auszüge ab dem 6. Juni 2025 mit einem zukünftigen Datum angekündigt werden müssen.
In der Grundversorgung gilt eine Meldefrist von mindestens 14 Tagen vor dem Umzug. Bei allen anderen Tarifen beträgt die Frist mindestens 10 Werktage vor dem Umzug.
Beschleunigter Wechselprozess, aber die Vertragsfristen bleiben gleich
Mit den neuen Vorgaben wird auch der technische Vorgang beim Wechsel des Energieversorgers geändert. Die beteiligten Akteure (Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) müssen ihre Daten ab Juni nun innerhalb eines Werktages austauschen, wodurch der gesamte Wechselprozess beschleunigt werden soll. Bestehende Energieverträge mit ihren jeweiligen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben von den Änderungen aber unberührt.
REWAG