
Mi., 19.03.2025 , 15:05 Uhr
Bayern: Kostenfreies Parken für Elektroautos ab April 2025
Ab dem 1. April 2025 dürfen Elektroautos mit einem „E“ am Kennzeichen in ganz Bayern bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen parken. Dies ermöglicht eine Änderung der bayernweit gültigen Zuständigkeitsverordnung.
Wo gilt die neue Regelung?
Das kostenlose Parken gilt auf allen öffentlichen Parkplätzen, an denen normalerweise ein Parkticket am Automaten gelöst werden muss. Nicht betroffen sind Parkhäuser oder private Flächen – dort gelten weiterhin die bisherigen Parkgebühren.
Wichtige Voraussetzungen
Um die Gebührenbefreiung zu nutzen, müssen Fahrer eines E-Autos eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen und die Ankunftszeit korrekt einstellen.
Maximale Parkdauer bleibt bestehen
Die zulässige Höchstparkdauer bleibt auch für Elektrofahrzeuge bestehen. Ist eine maximale Parkzeit von beispielsweise ein oder zwei Stunden vorgegeben, darf diese nicht überschritten werden – auch nicht durch die drei Stunden kostenfreies Parken.
PM Stadt Regensburg / TK