
Do., 13.02.2025 , 12:18 Uhr
Abensberg: Vorgehen bei fehlenden Briefwahlunterlagen
Die Stadt Abensberg informiert darüber, dass Briefwähler im Wählerverzeichnis mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet sind und nur mit Wahlschein wählen können. Sollte ein Wähler seine beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, muss er bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, um 12 Uhr einen neuen Wahlschein beantragen und den alten für ungültig erklären lassen.
Um dies zu ermöglichen, öffnet das Einwohnermeldeamt Abensberg zusätzlich zu folgenden Zeiten:
- Freitag, 21. Februar 2025, von 13 bis 15 Uhr
- Samstag, 22. Februar 2025, von 10 bis 12 Uhr
Keine Stimmabgabe ohne Wahlschein am Wahltag
Falls die Briefwahlunterlagen nicht ankommen und kein neuer Wahlschein beantragt wurde, kann der Wahlberechtigte auch am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, nicht im Wahllokal wählen – selbst wenn er dies vor dem Wahlvorstand versichert.
Stadt Abensberg / SP