
Mi., 12.02.2025 , 16:03 Uhr
Abensberg: Vorgehen bei nicht erhaltenen Briefwahlunterlagen
Wähler in Abensberg, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, sind im Wählerverzeichnis mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet. Sie können am Wahltag nur mit einem gültigen Wahlschein wählen.
Falls die beantragten Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, müssen Betroffene ihren alten Wahlschein bis spätestens Samstag, 22. Februar, 12 Uhr für ungültig erklären lassen und einen neuen beantragen.
Zusätzliche Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamts
Damit dies rechtzeitig erfolgen kann, öffnet das Einwohnermeldeamt in Abensberg zusätzlich:
- Freitag, 21. Februar, von 13 bis 15 Uhr
- Samstag, 22. Februar, von 10 bis 12 Uhr
Keine Stimmabgabe ohne gültigen Wahlschein
Auch wenn ein Wähler am Wahlsonntag, 23. Februar, dem Wahlvorstand versichert, dass er seine Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat, darf er im Wahllokal nicht wählen.
Stadt Abensberg / FC