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TVA Onlineredaktion

Abensberg: Vorgehen bei nicht erhaltenen Briefwahlunterlagen

Falls die beantragten Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, müssen Betroffene ihren alten Wahlschein bis spätestens Samstag, 22. Februar, 12 Uhr für ungültig erklären lassen und einen neuen beantragen.

Zusätzliche Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamts

Damit dies rechtzeitig erfolgen kann, öffnet das Einwohnermeldeamt in Abensberg zusätzlich:

  • Freitag, 21. Februar, von 13 bis 15 Uhr
  • Samstag, 22. Februar, von 10 bis 12 Uhr

Keine Stimmabgabe ohne gültigen Wahlschein

Auch wenn ein Wähler am Wahlsonntag, 23. Februar, dem Wahlvorstand versichert, dass er seine Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat, darf er im Wahllokal nicht wählen.

Stadt Abensberg / FC

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