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      Regensburg / Neustadt a. d. Donau: Ladenschlussgesetz

      In vielen Bundesländern Deutschlands können Kunden bis spät in die Nacht einkaufen. Supermärkte und Einkaufszentren haben häufig bis 22 Uhr geöffnet. Doch in Bayern und im Saarland gilt weiterhin die Regel: Ladenschluss um 20 Uhr.

      Diskussionen im bayerischen Kabinett

      Das bayerische Kabinett hat lange über eine mögliche Änderung des Ladenschlussgesetzes debattiert. Die Diskussionen konzentrierten sich darauf, ob eine Anpassung an die liberaleren Regelungen anderer Bundesländer sinnvoll und machbar wäre. Wirtschaftsvertreter und Einzelhändler hofften auf längere Öffnungszeiten, die mehr Flexibilität bieten und den Konsum ankurbeln könnten.

      Entscheidung für bewährte Regelungen

      Nun steht fest: Bayern bleibt bei den bisherigen Ladenschlusszeiten. Die Entscheidung, keine Änderungen am bestehenden Gesetz vorzunehmen, ist gefallen. Diese Entscheidung spiegelt die Überzeugung wider, dass die bestehenden Öffnungszeiten den Bedürfnissen der bayerischen Bevölkerung sowie der lokalen Wirtschaft entsprechen und eine gute Balance zwischen Arbeit und Freizeit gewährleisten.

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