
Furth im Wald: Bundespolizei stellt Springmesser und Softairpistole sicher
Am Donnerstagmorgen, 5. Oktober, wurden bei Kontrollen in der Böhmerstraße in Furth im Wald ein verbotenes Springmesser und eine Softairpistole beschlagnahmt. Zwei tschechische Staatsbürger erhielten jeweils eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Gegen 09:10 Uhr am Donnerstagmorgen führten Bundespolizeibeamte in Furth im Wald, Böhmerstraße, eine Verkehrskontrolle durch. Ein Auto mit tschechischer Zulassung wurde angehalten. Bei der Überprüfung der Mittelkonsole des Fahrzeugs fanden die Beamten ein Springmesser mit einer Klingenlänge von zehn Zentimetern. Der 52-jährige tschechische Fahrer wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt.
Zweiter Waffenfund kurz darauf
Nur wenige Minuten später wurde ein weiteres Auto, ebenfalls mit tschechischer Zulassung, kontrolliert. Im Handschuhfach des 25-jährigen Fahrers befand sich eine Softairpistole. Es handelte sich dabei um eine originalgetreue Nachbildung einer echten Schusswaffe, deren Führung in der Öffentlichkeit verboten ist. Auch gegen diesen Fahrer wurden Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Beide tschechischen Staatsbürger konnten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ihre Fahrt fortsetzen.
Bundespolizei Furth im Wald / MB