
Bayern: Verfassungsgerichtshof entscheidet über Rad-Volksbegehren
Mehr als 100.000 Unterschriften sammelte die Initiative Radentscheid Bayern für ein Volksbegehren für ein neues Radgesetz. Zahlenmäßig reicht das bei Weitem. Aber funktioniert es auch juristisch?
Der bayerische Verfassungsgerichtshof will am Mittwoch (10.30 Uhr) seine Entscheidung verkünden, ob ein von mehr als 100 000 Menschen unterstütztes Rad-Volksbegehren rechtlich zulässig ist. Sollten die Richter die Initiative billigen, wird es im nächsten Schritt zu einem bayernweiten Volksbegehren kommen. Die Staatsregierung hält das Volksbegehren allerdings für rechtlich unzulässig – das Innenministerium hatte den Antrag daher dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Die Initiatoren des «Radentscheid Bayern» fordern vom Freistaat ein neues Radgesetz und eine Änderung weiterer Vorschriften, etwa des Straßen- und Wegegesetzes. Ziel ist der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen. Das Innenministerium argumentiert dagegen, das Radgesetz greife in das Budgetrecht des Parlaments ein.
Mittels Volksbegehren und Volksentscheid können Bürgerinnen und Bürger in Bayern Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen. Damit ein Volksbegehren – das von mindestens 25 000 Menschen beantragt werden muss – erfolgreich ist, müssen sich binnen zwei Wochen mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten in Bayern in Unterschriftenlisten in den Rathäusern eintragen, also etwa eine Million Menschen. Sollte der Landtag den Gesetzentwurf des Volksbegehrens dann nicht von sich aus annehmen, kommt es zu einem bayernweiten Volksentscheid.
Vor gut zwei Wochen hatten CSU und Freie Wähler proaktiv einen Entwurf für ein neues Fahrradgesetz vorgelegt. Bis 2030 sollen demnach in Bayern 1500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz entstehen. Den Initiatoren des Rad-Volksbegehrens geht der Gesetzesentwurf aber nicht weit genug. Sie kritisieren zudem, nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetzes beteiligt worden zu sein.
dpa