TVA Onlineredaktion

Regenstauf: Geflügelpest in Betrieb ausgebrochen - 60.000 Tiere werden gekeult

 

In einem Nutzgeflügelbestand im Marktgebiet von Regenstauf mit rund 60 000 Tieren ist ein Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden, den das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 24. Mai amtlich bestätigt hat. Von der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) wurden unmittelbar die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergriffen. Der Betrieb wurde umgehend gesperrt und die Vorbereitungen für die erforderliche tierschutzgerechte Tötung des betroffenen Bestandes getroffen.

 

Vogelgrippe in Regenstauf: 60.000 Tiere gekeult

 

25.05.

Vogelgrippe in Regenstauf: 60.000 Hühner getötet

 

PETA appelliert an Landrätin und Veterinäramt

Im Zusammenhang mit der Keulung in Regenstauf appelliert die Tierrechtsorganisation PETA an Landrätin Tanja Schweiger, den veganen Ökolandbau voranzutreiben und Betriebe zu unterstützen, aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung auszusteigen. Damit könne die Ursache von Tierseuchen bekämpft werden. PETA fordere außerdem die Verantwortlichen auf, dass in Betrieben und Wildauffangstationen Tiere isoliert und behandelt werden sollen, anstatt diese direkt zu töten.

 

Schutz- und Überwachungszone festgelegt

Im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Betrieb hat das Landratsamt eine Schutzzone festgelegt. Diese umfasst im Gemeindebereich von Regenstauf folgende Ortsteile: Wöhrhof, Diesenbach, Karlstein, Kleinramspau, Steinsberg, Fidelhof, Fronau, Hagenau, Schneitweg, Medersbach, Regenstauf, Stadel, Ramspau, Münchsried und Kleeberg.

Das Landratsamt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Außerdem wurde im Umkreis von zehn Kilometern eine Überwachungszone festgelegt. Diese betrifft die Gemeinden Bernhardswald, Holzheim, Lappersodrf, Regenstauf, Wenzenbach und Zeitlarn.

Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote. Weiterhin gilt eine Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände.

Nähere Infos zu den betroffenen Ortsteilen sowie zu den in der Schutz- und Überwachungszone geltenden Anordnungen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Regensburg.

 

 — © Landratsamt Regensburg
Landratsamt Regensburg

 

Meldepflicht auch für private Geflügelhalter

Auch für private Halter von Hühnern, Gänsen oder Enten besteht eine Meldepflicht. Kontakt: veterinaeramt@lra-regensburg.de oder telefonisch unter 0941 4009-520.

Das Landratsamt Regensburg möchte noch einmal daran erinnern, dass bereits seit November 2022 (Allgemeinverfügung vom 25.11.2022) landkreisweit ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gilt. Zudem gilt seitdem im gesamten Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel (Gartenvögel sind hier nicht gemeint).

 

Hintergrund:

Für die Anordnung der Maßnahmen sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Mit diesen Maßnahmen und flankierend den vom Bund veranlassten Maßnahmen zur Biosicherheit in einzelnen Betrieben soll das Überspringen des Geflügelpesterregers von Wild- auf Nutztiere verhindert werden. Die Betriebe und Geflügelhalter sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden.

Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

 

 

24.05.

In einem Geflügelhof in Regenstauf im Landkreis Regensburg besteht der Verdacht, dass die Vogelgrippe ausgebrochen ist. 60.000 Hühner müssen gekeult werden. Das heißt, dass vorsorglich alle Tiere getötet werden, um die Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern.

Die Arbeiten wenden von einer Spezialfirma durchgeführt und sollen am Donnerstag starten. Das Ganze wird schätzungsweise bis zum Wochenende dauern. Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) überwacht vor Ort, ob hierbei alle tierschutz- und seuchenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Ob auch Schutz- und Überwachungszonen um den Hof herum errichtet werden, ist noch nicht bekannt. Darüber entscheidet die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

 

Busumleitungen der Linien 142 und 41

Dieser Vorfall betrifft auch die Buslinien 142 und 41. Ab Mittwoch, 24.05. 15 Uhr bis voraussichtlich Freitag werden diese Linien umgeleitet.

Die Linie 142 fährt in beiden Richtungen über St. 2149 und kann die Haltestellen Rampsau Ortsmitte, Münchsried und Wöhrhof nicht bedienen. Ersatzhaltestelle für Ramspau Ortsmitte ist Kleinramspau.

Die Linie 41 kann bei der Fahrt um 07:55 Uhr die Haltestelle Ramspau Ortsmitte nicht bedienen und fährt ebenfalls über die St. 2149.

 

 

KBLV/RVV / MB

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