Korbinian Held

Bad Kötzting: Polizei beendet Verputzarbeiten am Karfreitag

Der Karfreitag ist in Deutschland ein gesetzlicher und zugleich stiller Feiertag. Um den besonderen Charakter dieses Feiertages zu unterstreichen, sind an Karfreitag öffentliche Veranstaltungen wie Märkte und Unterhaltungsveranstaltungen verboten, es gilt zudem das Tanzverbot. Geregelt wird das durch das Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage.

So heißt es in Artikel 2 zum Schutz der Sonn- und Feiertage:
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.

Im Gemeindebereich Rimbach sind am Karfreitag dennoch in einem Neubau Verputzarbeiten durchgeführt worden. Die Arbeiten wurden durch die Polizei eingestellt.

PM/KH

expand_less