
Bayern: Meisterbonus rückwirkend auf 3.000 Euro erhöht
Rückwirkend zum 1. Januar erhalten erfolgreiche Absolventen einer Meisterprüfung einen Bonus von 3000 Euro.
Das Kabinett beschloss am Dienstag in München eine Erhöhung der bisher 2000 Euro hohen Prämie. Die Aufstockung gelte rückwirkend auch für alle erfolgreich absolvierten Weiterbildungsprüfungen zu einem vergleichbaren (schulischen) Abschluss.
«Der Wind dreht sich zugunsten praktischer Berufe. Mit dem erhöhten Meisterbonus investieren wir jährlich 30 Millionen Euro zusätzlich und zeigen damit unsere Wertschätzung für die berufliche Ausbildung auch finanziell», sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nach der Sitzung. Es würden gleichermaßen Master und Meister gebraucht. Qualifizierte Fachkräfte seien Dreh- und Angelpunkt für die Zukunftsfähigkeit der Betriebe und entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bayern.
Den Meisterbonus erhalten den Angaben der Staatskanzlei zufolge erfolgreiche Absolventen der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss. Auch erfolgreiche Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie sowie Kandidaten bestimmter gleichgestellter Prüfungen werden mit dem Meisterbonus honoriert.
Anfang März hatte der Bundesrat einen bayerischen Antrag für eine bundesweit kostenfreie Meisterausbildung einstimmig angenommen. Um Kostenfreiheit zu gewährleisten, müsste der Bund das Meister-BAföG deutlich aufstocken. Aktuell werde das jedoch nicht umgesetzt, hieß es. Dadurch könnten im Regelfall maximal drei Viertel der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren abgedeckt werden. Insbesondere im Handwerk fielen aber Restkosten von mehreren tausend Euro an.
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz begrüßt diesen Beschluss sehr:
„Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz begrüßt die heute beschlossene rückwirkende Erhöhung des bayerischen Meisterbonus von bisher 2.000 auf jetzt 3.000 Euro sehr. Damit sind wir auf unserem Weg hin zu einer Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung einen großen Schritt weitergekommen. Wir sehen jetzt auch den Bund in der Pflicht: Flankierend zum heutigen Beschluss schlagen wir eine zusätzliche Erhöhung des sogenannten Aufstiegs-BAföG vor. Denn es macht Sinn, die tatsächliche Kostenfreiheit auch über den Ausbau der Bundesförderung nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz), zu gewährleisten. Erst dann ist unserer Meinung nach eine gleichwertige Förderung von akademischer und beruflicher Bildung erreicht.“ – Dr. Georg Haber – Präsident Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
dpa / Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz / MB