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      Umfrage: Freiwillige Quarantäne ab 1. Mai

      „Nur noch freiwillig in Quarantäne“ – das gilt ab dem 1. Mai. Heißt konkret: Wenn Sie sich infizieren, wird Ihnen nur noch „dringend empfohlen“ sich in Quarantäne zu begeben. Eine Anordnung vom Gesundheitsamt gibt es nicht mehr.
      Einzige Ausnahme bleibt: Wer im Gesundheitswesen arbeitet, der darf erst nach 5 Tagen wieder arbeiten, wenn er negativ ist. Wir haben uns mal in Regensburg umgehört, wie die neue Regelung ankommt.

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