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      Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Wie meistert das Gesundheitsamt diese Aufgabe?

      Seit heute gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bedeutet: Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitssystem dürfen nur noch arbeiten, wenn sie gegen Covid-19 geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese Personen müssen jetzt dem jeweiligen Gesundheitsamt gemeldet werden. Eine zusätzliche Belastung für die Ämter?

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