Regensburg: Corona-Ampel steht auf Rot - Neue Regeln treten ab morgen in Kraft

Regensburg ist aktuell Hotspot-Region. Das bedeutet, im Stadtgebiet gelten die Regelungen, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden.

Die maßgeblichen Parameter für die Einstufung als regionaler Hotspot wurde nach dem aktuellen Stand überschritten. Im Stadtgebiet wurde der Wert von 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage überschritten. Im Bereich der Leitstelle Regensburg (Stadt und Landkreis Regensburg, Landkreis Cham, Landkreis Neumarkt) liegt die prozentuale Auslastung der zur Verfügung stehenden Intensivbetten bei über 80%.

Auf die Rechtsfolgen aus der 14. BaylfSMV (insbesondere in großen Teilen 2G-Zugangsbeschränkungen, 3G- Zugangsregelungen für Beschäftigte und Inhaber bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten, verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken soweit Maskenpflicht besteht und die Änderungen im Bereich der Schulen) wird hingewiesen.

Die entsprechenden Regeln gelten ab Sonntag, 7.11.2021, 0 Uhr.

  • Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich waren, sind ab jetzt nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind die Gastronomie (nicht unter die Ausnahmen fallen Clubs, Diskotheken, usw.), Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus.
  • In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archiven gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
  • Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigte, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

Alle neuen Regelungen können Sie hier nochmal im Detail nachlesen.

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