TVA Onlineredaktion

26. September

So funktioniert die Bundestagswahl

Wie läuft das mit dem Wählen?

Alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, erhalten einige Wochen vor dem 26. September eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält etwa Wahltermin, Uhrzeiten und das zuständige Wahllokal. Hat man bis zum 21. Tag vor der Wahl keine solche Benachrichtigung erhalten, solle man sich bei seiner Gemeinde melden, so der Bundeswahlleiter.

Wer aber zum Beispiel per Briefwahl abstimmen möchte, braucht einen Wahlschein und den Stimmzettel, auf dem später die Kreuze zu machen sind. Ein Antrag dafür liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Man kann ihn aber auch per E-Mail stellen. Außerdem ist es möglich, die Unterlagen persönlich bei der Gemeinde abzuholen.

Für diejenigen, die im ihnen zugeordneten Wahllokal die Stimmen abgeben wollen, reicht es allerdings, mit Personalausweis oder Reisepass zu erscheinen. Die Wahlbenachrichtigung muss nicht zwingend mitgenommen werden.

 

Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim – was bedeutet das eigentlich?

Allgemein heißt, dass alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen dürfen, unabhängig etwa von Geschlecht, Religion oder Beruf. Man wählt die Abgeordneten ohne zwischengeschaltete Wahlleute – also unmittelbar. Frei bedeutet, dass sich alle ihre Meinung bilden und ohne äußeren Druck zu einer Entscheidung kommen. Da jede abgegebene Stimme gleich viel zählt, ist die Wahl gleich. Wählerinnen und Wähler kreuzen ihren Stimmzettel unbeobachtet an und geben sie in Umschlägen ab. So kann niemand nachvollziehen, wer für welche Partei abgestimmt hat – die Wahl ist geheim.

 

Wählt man die Kanzlerin oder den Kanzler direkt?

Nein. Man stimmt für Abgeordnete, die wiederum später im Bundestag die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler wählen. CDU/CSU, SPD und Grüne haben diesmal eine Person als Kanzlerkandidaten oder Kanzlerkandidatin benannt, die sie später im Parlament zur Wahl des Regierungschefs oder der Regierungschefin aufstellen wollen – falls sie allein oder in einer Koalition eine Mehrheit im Bundestag haben. Die übrigen Parteien verzichten darauf. Sie gehen davon aus, dass sie nicht genug Stimmen erhalten, um an der Spitze der künftigen Regierung zu stehen.

 

Wieso hat man zwei Stimmen?

Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten direkt, der im entsprechenden Wahlkreis antritt. Meistens gehört er zu einer Partei, die das vorher festgelegt hat. Wer als Einzelperson antreten möchte, muss mindestens 200 Unterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises sammeln, in dem sie kandidieren will.

Bei der Zweitstimme wiederum stehen Parteien zur Auswahl. Der bundesweite Anteil an diesen Stimmen entscheidet darüber, wie stark eine Partei später im Parlament vertreten ist. In die Sitze, die einer Partei nach den Zweitstimmen zustehen, werden die Direktmandate aus den Erststimmen eingerechnet.

 

Wer bekommt einen Sitz im Bundestag?

Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise bekommt, zieht per Direktmandat in den Bundestag ein. Da aber das Parlament mindestens doppelt so viele Sitze hat, kommen daneben auch weitere Bewerber zum Zug. Deren Option: die Landesliste. Auf dieser hat jede Partei vor der Wahl auf Ebene der Bundesländer festgelegt, wen sie gern ins Parlament nach Berlin entsenden möchte. Diejenigen, die weiter oben auf der Liste stehen, haben bessere Chancen.

In der Regel erhalten nur Parteien mit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen Sitze im Bundestag. Diese Sperrklausel soll eine zu starke Zersplitterung des Parlaments verhindern. Es gibt aber eine Ausnahme: Hat eine Partei über die Erststimmen mindestens drei Direktmandate gewonnen, bekommt sie auch für die Zweitstimmen Sitze – selbst wenn sie hier beispielsweise nur drei Prozent geholt hat.

 

Warum sitzen nach jeder Bundestagswahl unterschiedlich viele Abgeordnete im Parlament?

Eigentlich sind 598 Sitze vorgesehen. Derzeit hat der Bundestag jedoch 709 Mitglieder. Wenn eine Partei (über die Erststimmen) mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze gemäß des Zweitstimmen-Anteils zustehen, entstehen Überhangmandate. Damit aber das Verhältnis zu den anderen Parteien gewahrt bleibt, bekommen diese entsprechend Ausgleichsmandate: Die Gesamtzahl wird so lange vergrößert, bis jede Partei genau den Anteil an Sitzen hat, der ihren Anteil an Zweitstimmen widerspiegelt.

Die Wahlrechts-Reform von 2020 soll indes ein weiteres Wachsen des Bundestags verhindern: Bei der kommenden Wahl werden Sitze nach einem ziemlich komplizierten Verfahren teilweise parteiintern zwischen den Mandaten für die Erst- und Zweitstimmen verrechnet. Zudem werden bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen.

 

Briefwahl: Wahlscheine, farbige Umschläge und Unterschriften

Früher brauchte man einen besonderen Grund, um per Brief bei der Bundestagswahl abstimmen zu können. Seit einiger Zeit ist das nicht mehr nötig. Wohl aber ein Wahlschein – ohne den geht’s nicht.

Bei der Bundestagswahl 2017 lag der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler bei knapp 29 Prozent. Wegen der Corona-Pandemie könnten dieses Mal sogar noch mehr Menschen postalisch abstimmen. Praktisch funktioniert das so:

 

Wer kann per Briefwahl abstimmen?

Grundsätzlich alle Wahlberechtigten, «ohne Vorliegen eines besonderen Grundes», erläutert der Bundeswahlleiter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2013 diese allgemeine Freigabe der Briefwahl als verfassungsgemäß: Die Zulassung der Briefwahl diene dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen.

 

Wie kommt man an die Unterlagen?

Auf keinen Fall, indem man sie beim Bundeswahlleiter beantragt – so steht es extra farblich hervorgehoben auf dessen Website. Man erhält die Unterlagen bei der Gemeindebehörde seines Hauptwohnsitzes. Ein Vordruck fürs Beantragen des Wahlscheins, den man benötigt, liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Diese soll bis Anfang September bei den Wahlberechtigten ankommen. Allerdings muss man nicht darauf warten. Der Bundeswahlleiter rät vielmehr, den Antrag auf einen Wahlschein «so frühzeitig wie möglich» zu stellen. Das geht in der Regel auch online. Grundsätzlich ist der Freitag (18.00 Uhr) vor dem Wahltermin die Frist dafür.

 

Was muss man beim Ausfüllen beachten?

Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettel-Umschlag in Blau, Wahlbrief-Umschlag in Rot plus Infoblatt – das alles kommt im Briefkasten an. Das Infoblatt erklärt, wie die Briefwahl funktioniert: Erst- und Zweitstimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen. Falten. In den blauen Umschlag stecken und zukleben. Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein datieren und – ganz wichtig – unterschreiben. Blauen Umschlag plus Wahlschein in den roten Umschlag stecken, zukleben und unfrankiert in den Briefkasten werfen. Oder man bringt ihn zu der Stelle, die auf dem Umschlag angegeben ist.

 

Kann man sicher sein, dass die Stimme auch ankommt?

Ja. Durch die rote Farbe der Umschläge fallen diese auf und können leicht erkannt werden. Mit der Deutschen Post sei vereinbart, dass selbst Wahlbriefe, die am Tag vor der Wahl in den Briefkasten geworfen wurden, noch am Wahl-Sonntag zugestellt würden, so der Bundeswahlleiter. Sollte es mit dem Einwerfen nicht rechtzeitig geklappt haben, kann man den roten Umschlag am Wahltag bei der auf diesem angegebenen Stelle abgeben – oder abgeben lassen.

 

Sind mehr Briefwahl– als Urnen-Stimmen ungültig?

Nein. Bei der vergangenen Bundestagswahl waren 0,9 Prozent der Erststimmen ungültig, die per Brief abgegeben wurden – im Vergleich zu 1,4 Prozent der am Wahltag abgegebenen. Von den Zweitstimmen waren es sogar nur 0,5 Prozent (Brief) im Vergleich zu 1,2 (Urne).

 

Wie viele Menschen stimmen überhaupt per Briefwahl ab?

Seit 1957 ist der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler von knapp 5 auf fast 29 Prozent bei der vergangenen Bundestagswahl gestiegen. Dieses Mal könnten es wegen der Corona-Pandemie noch einmal mehr sein.

 

Stadt Regensburg: Viele Briefwahl-Anfragen

27.08.: In der Stadt Regensburg gibt es rund vier Wochen vor der Bundestagswahl einen großen Ansturm auf die Briefwahl. Laut Auskunft der Stadt gab es Stand 25. August schon über 23.600 Anfragen für die Briefwahl. Zum Vergleich: 2017 wurden in Regensburg für die Bundestagswahl insgesamt 32.284 Briefwahlunterlagen verschickt.

Laut Stadt sei die Briefwahl in Regensburg generell beliebt, das habe sich schon bei den letzten Wahlen gezeigt. Insgesamt gibt es in der Stadt 106.000 Wahlberechtigte.

 

 

dpa Alexandra Stober

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