Pressekonferenz Bayerisches Kabinett

Söder: Maskenpflicht nach Schulferien; Regelungen für Reiserückkehrer

Neuigkeiten zu Corona

Die Infektionsschutzverordnung wurde bis Ende August verlängert.

 

Kneipen und Bars

Kneipen und Bars dürfen im Freistaat unter den gleichen Voraussetzungen öffnen wie Restaurants - weitergehende Einschränkungen wie ein zeitlich begrenztes Alkoholausschankverbot gibt es aber nicht. Die entscheidende Regel ist: Auch in reinen Schankwirtschaften muss die Bedienung am Tisch erfolgen - Theke und Tresen sind tabu. Das erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München.

Mit der Entscheidung reagierte das Kabinett auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften am Freitag gekippt hatte. Auf weitergehende Einschränkungen, etwa eine gesonderte Sperrstunde oder ein Alkoholausschankverbot ab einer bestimmten Uhrzeit, wie sie das Gericht als Möglichkeit angedeutet hatte, verzichtete das Kabinett.

 

Maskenpflicht in Gastronomie und Kultur

Für das Personal in der Gastronomie gilt Maskenpflicht auch unter freiem Himmel, soweit es in Kontakt mit Gästen kommt. Im Bereich kultureller Veranstaltungen besteht für Zuschauer FFP2-Maskenpflicht und für Mitwirkende und Mitarbeiter Maskenpflicht, wobei die Maske am festen Platz unter freiem Himmel abgenommen werden darf. Für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten wie auch für zoologische und botanische Gärten besteht in geschlossenen Räumen für die Besucher FFP2-Maskenpflicht. Gleiches gilt unter freiem Himmel, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

 

Testpflichten für Reiserückkehrer

Die Bundesregierung berät über erweiterte Testpflichten für Reiserückkehrer als Corona-Schutz zum Ende der Sommerferienzeit. Das Gesundheitsministerium ist für "eine schnellstmögliche Ausweitung der Testpflichten bei Einreise", wie eine Sprecherin auf Anfrage am Dienstag sagte. Die Abstimmungen innerhalb der Regierung dazu liefen. Zunächst berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag) darüber. Minister Jens Spahn (CDU) hatte bereits in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass eine Ausweitung der Testpflicht aus seiner Sicht wie der des Bundesinnenministeriums sehr schnell kommen solle.

Eine generelle Testpflicht besteht bisher für alle Flugpassagiere. Der Nachweis eines negativen Ergebnisses muss bereits im Urlaubsland gemacht und vor dem Start nach Deutschland vorgezeigt werden - oder aber ein Nachweis als Genesener oder vollständig Geimpfter. Nach den Vorstellungen von Spahn und Innenminister Horst Seehofer (CSU) sollte künftig grundsätzlich ein Test verlangt werden, unabhängig davon, aus welchen Gebieten und mit welchen Verkehrsmitteln Reisende nach Deutschland kommen. Wer weder geimpft ist, noch eine Corona-Infektion hinter sich hat müsste dann beispielsweise auch dann, wenn er oder sie mit dem Auto aus Polen einreist, einen Corona-Test machen. Stationäre Grenzkontrollen sind aber dem Vernehmen nach nicht Teil des Konzepts.

An diesem Mittwoch tritt bereits eine vom Kabinett beschlossene neue Einreiseverordnung in Kraft. Da es zu der von Spahn und Seehofer geplanten Regelung keine Einigkeit gab, werden im Wesentlichen die bestehenden Regelungen bis vorerst 10. September verlängert. Eine Erleichterung gibt es für Einreisende aus Virusvariantengebieten, in denen neue, besorgniserregende Virusformen kursieren. Bisher müssen auch Genesene und Geimpfte, die von dort zurückkommen, für 14 Tage in Quarantäne. Künftig kann diese vorzeitig beendet werden, wenn die betroffene Region noch während der Quarantänezeit nicht mehr als Virusvariantengebiet eingestuft wird.

Welche ausländischen Regionen die Bundesregierung als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete mit besonderen Vorgaben einstuft, veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) auf seiner Internetseite.

Bei der Einreise nach dem Urlaub soll es verstärkt Stichprobenkontrollen und Schleierfahndung geben.

 

Schulen

Für die schulischen Ferienkurse während der Sommerferien gelten die Testobliegenheiten für die Teilnahme am Präsenzunterricht entsprechend.

In den ersten Unterrichtswochen nach dem Schulstart im September 2021 gilt als besondere Schutzmaßnahme an den bayerischen Schulen eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht auch nach Einnahme des Sitz- bzw. Arbeitsplatzes.

Der Ministerrat hat sich dafür ausgesprochen, allen Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren in Bayern in den Impfzentren ein Impfangebot ab Mitte August 2021 zu machen. Die Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege werden beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

 

Freistaat übernimmt Kosten für zusätzliche Schulbusse

Auch zum Start des kommenden Schuljahrs 2021/22 unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen bei den Kosten für zusätzliche Busse im Schülerverkehr. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haushaltsausschuss wird die Staatsregierung den Einsatz von „Verstärkerbussen“ ab September wieder zu 100 Prozent fördern. So sollen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, damit die Schülerinnen und Schüler auch auf dem Weg zur Schule vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt sind. Ob zusätzliche Busse bestellt werden, entscheidet die jeweilige Kommune auf Grundlage der konkreten Situation vor Ort. Die Staatsregierung appelliert an die Kommunen, das Förderprogramm umfassend zu nutzen, um eine wirksame Entzerrung vor Ort zu erreichen. Im vergangenen Schuljahr 2020/21 hat die Bayerische Staatsregierung bereits bis zu 56 Millionen Euro für zusätzliche Schulbusse bereitgestellt. Mit dem neuen Sonderprogramm sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien erneut 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

 

Hochschulen

An den Hochschulen sind Präsenzveranstaltungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 100 auch dann möglich, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht zwischen allen Studierenden durchgängig eingehalten werden kann. Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Vorgaben, insbesondere bei der FFP2-Maskenpflicht.

 

Impfzentren

Die Impfzentren bleiben länger geöffnet und sollen maximal flexibel agieren.

Bayern richtet seine Corona-Impfstrategie auf die neuen Herausforderungen im Herbst und Winter aus. Dafür werden unter anderem Organisation und Ausrichtung der Impfzentren angepasst und die Weichen für die bevorstehenden Auffrischungsimpfungen gestellt. Das Impfportal BayIMCO wird für den Bedarf der Auffrischungsimpfungen weiterentwickelt.

Die Staatsregierung stellt sich darauf ein, dass künftig allen Geimpften nach einem gewissen Zeitraum eine Auffrischungsimpfung empfohlen werden wird. Eine weitere zentrale Herausforderung der kommenden Monate wird die Impfung von Personengruppen sein, die bisher nicht zur Impfung zugelassen waren – insbesondere Kinder und Jugendliche. Deshalb wird Bayern ergänzend zu dem Impfangebot der niedergelassenen Ärzte und Betriebsärzte, die ihrerseits grundsätzlich einen Großteil der anfallenden Impfungen sicherstellen können, weiterhin ein staatliches Impfangebot aufrechterhalten.

In einem mehrstufigen Verfahren soll der Schwerpunkt des staatlichen Impfangebots im Freistaat bis Ende 2021 zunächst auf sogenannten Booster-Impfungen von vulnerablen Personen liegen, die bereits Anfang 2021 erstgeimpft wurden. Bis zum Ende des ersten Quartals 2022 soll dann der Fokus zusätzlich auf Menschen mit besonderem Bedarf sowie bis dahin noch gänzlich Ungeimpften liegen.

Das staatliche Impfangebot beruht weiterhin auf den bewährten Impfzentren und deren mobile Teams, die zukünftig eine noch wichtigere Rolle spielen werden. Deswegen verlängert die Staatsregierung den Betrieb der Impfzentren mit angepasster Kapazität bis zum 30. April 2022. Dabei werden Anzahl der Impfzentren, Personal und Öffnungszeiten an den aktuellen Bedarf angepasst. Um für nicht vorhersehbare Bedarfe in der Pandemie gerüstet zu sein, sollen die Impfzentren aber als Notfalloption in der Lage sein, innerhalb von maximal vier Wochen ihre stationären Impfkapazitäten wieder hochzufahren (Stand-By-Betrieb).

 

 

Wirtschaft

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger appelliert Urlaub in Bayern zu machen.  Zudem gibt es eine sehr gute Auftragslage, sodass eher das fehlende Material zu einem Problem werden könnte.

 

Strategie gegen vierte Coronawelle

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die Politik in Bund und Ländern aufgefordert, mit einer klaren Strategie gegen eine vierte Corona-Welle in den Herbst zu gehen. Anfang August werde es eine Ministerpräsidentenkonferenz geben, sagte Söder am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. "Dafür brauchen wir klare Linien", sagte er. Es dürfe in der Pandemiebekämpfung kein Zögern geben und die Hoffnung, "in die Bundestagswahl zu stolpern", sagte Söder.

Söder sprach sich dafür aus, geimpften Menschen ihre Freiheitsrechte zurückzugeben, Ungeimpften dagegen nicht ohne weiteres. Es gehe nicht um die Benachteiligung Ungeimpfter oder um einen Impfdruck durch die Hintertür. Jedoch sei das Vorenthalten von Grundrechten für Geimpfte nicht zu rechtfertigen.

Er sprach sich dafür aus, das Impfen für Minderjährige deutlich voranzubringen. Ziel müsse es sein, bei den Schülerinnen und Schülern im neuen Schuljahr die Quarantänezeiten so weit wie möglich zu reduzieren, sagte Söder. In Großbritannien, wo die Infektionszahlen deutlich in die Höhe gegangen sind, befänden sich derzeit 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Quarantäne.

Das Robert Koch-Institut erarbeite gerade eine neue Berechnungsweise als Messlatte für die Schwere der Pandemie. Sie solle Impffortschritt und Sieben-Tage-Inzidenz unter einen Hut bringen.

Die Grenze von 50 bei der Sieben-Tage-Inzidenz müsse wohl nach oben angepasst werden, mit Ausnahme der Schulen. «"st das alte 50 noch das neue 50? In der Schule ja, weil da gibt es noch zu wenig Impfung", sagte Söder.

 

 

dpa/stk Bayern/JM

 

 

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