
Ab sofort
Verbot gekippt: Bars und Kneipen dürfen auch innen öffnen
In Restaurants darf man auch innen essen, fürs Bier in der Kneipe muss man aber auf die Terrasse - bis jetzt. Ein Gericht kippt die Ungleichbehandlung von Speise- und Schankwirtschaften.
Reine Kneipen und Bars im Freistaat dürfen ab sofort auch innen wieder öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte die Regelung zur Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Für Bars und Kneipen ohne Essensangebot gelten damit ab sofort die gleichen Regeln wie für Restaurants. Discos und Clubs sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Eilantrag von Wirtin aus Unterfranken
Pandemiebedingt hatten reine Bars und Kneipen nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Gegensatz zu Speisewirtschaften nur unter freiem Himmel öffnen dürfen. Eine Wirtin aus Unterfranken hatte dagegen einen Eilantrag eingereicht, dem der Verwaltungsgerichtshof am Freitag stattgab. Zwar habe es zu Beginn der Pandemie erhebliche Unterschiede zwischen der Innengastronomie von Speise- und Schankwirtschaften gegeben, begründete das Gericht. Zwischenzeitlich habe sich aber das Geschehen – besonders der gesteigerte Alkoholkonsum beim geselligen Zusammensein – so sehr angenähert, dass eine unterschiedliche Behandlung nicht mehr gerechtfertigt werden könne.
Urteil ist rechtskräftig
Zur Bekämpfung der Infektionsgefahr gebe es mildere Mittel wie etwa Hygienekonzepte oder ein Alkoholverbot ab einer bestimmten Uhrzeit. Zudem dauere die Schließung von Bars und Kneipen schon sehr lange an. Der Eingriff in die Berufsfreiheit wiege daher sehr schwer. Das Urteil ist rechtskräftig. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs sagte, die Entscheidung habe sofortige Folgen, Kneipen und Bars könnten ab Freitag also aufmachen.
Gleiche Regeln wie Restaurants
Seit vergangenem November waren reine Schankwirtschaften geschlossen gewesen. Auch zuvor hatten sie nur gut drei Monate öffnen können: Während der ersten Pandemie-Monate waren sie bis September 2020 zu. Seit Mai 2021 ist in Bayern zumindest die Außengastronomie wieder erlaubt, ab 7. Juni bei Inzidenzen unter 100 auch die Innengastronomie – allerdings bisher nur in Speisewirtschaften.
Kneipenbesitzer sind nun an die gleichen Regeln wie Restaurants gebunden: Sie müssen um 1 Uhr schließen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleisten und Kontaktdaten erheben. Für Personal mit Gastkontakt gilt eine Maskenpflicht, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 brauchen Gäste aus mehreren Haushalten am Tisch einen Test.
DEHOGA Bayern begrüßt Beschluss
Der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Thomas Geppert, begrüßte die «längst überfällige Entscheidung». Die Schutz- und Hygienekonzepte funktionierten auch in Schankwirtschaften. «Ein sicherer Betrieb ist möglich», sagte er. Dass bisher zu Speisewirtschaften unterschieden worden sei, sei unverhältnismäßig gewesen. Der Dehoga fordere nun auch die Öffnung von Clubs und Diskotheken mit entsprechenden Hygienekonzepten.
Söder kündigt neue Auflagen für Bars und Kneipen an
Auch nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lehnt Ministerpräsident Markus Söder eine generelle Öffnung von Bars und Kneipen ab. «Aus unserer Sicht wird es eine reine Freigabe von Bars und diesen Einrichtungen jetzt nicht geben», sagte der CSU-Chef am Freitag nach einer Klausur des Parteivorstands in Gmund am Tegernsee. Er kündigte an, dass das Kabinett am Dienstag das weitere Vorgehen festlegen werde.
Söder betonte, das Urteil halte zwar eine generelle Schließung nicht mehr für verhältnismäßig, Einschränkungen wie eine Koppelung an die Inzidenzwerte oder andere Auflagen seien aber ausdrücklich zulässig. Denkbar seien etwa spezielle Regelungen zur Sperrstunde, zum Alkoholausschank oder zu einer Sitzplatzpflicht.
Ziel sei es, ein neues Konzept zu erstellen, welches den Sommer über trage, sagte Söder. Für die klassische Nachtgastronomie habe dies aber zunächst keine Auswirkungen.
dpa/MB