
Di., 29.06.2021 , 16:16 Uhr
Corona-Regelung
Regensburg: Plätze für Alkoholverbot stehen fest
Die Stadt Regensburg hat in einer Allgemeinverfügung die Plätze für das Alkoholverbot festgelegt. Hier eine Übersicht:
Im Stadtgebiet Regensburg werden folgende öffentliche Verkehrsflächen der Innenstadt und sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, gemäß § 26 Satz 2 der 13. BayIfSMV (Alkoholkonsumverbot), festgelegt:
- Bismarckplatz
- Neupfarrplatz
- Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt)
- Haidplatz (mit Rote-Hahnen-Gasse)
- Steinerne Brücke (mit Am Brückenbasar)
- Stadtamhof
- Thundorferstraße (mit Marc-Aurel-Ufer bis Donaulände)
- Weinlände (mit Am Weinmarkt)
- Keplerstraße
- Goldene-Bären-Straße
- Weiße-Lamm-Gasse
- Fischmarkt
Der genaue räumliche Umgriff ergibt sich aus dem Lageplan zur örtlichen Bestimmung des Geltungsbereichs des Alkoholkonsumverbots und des Alkoholabgabeverbots (Stand 29.06.2021) unter https://www.regensburg.de/aktuelles/coronavirus/corona-regelungen und https://www.regensburg.de/aktuelles/coronavirus
Erst vergangene Woche hatte das Verwaltungsgericht das Alkoholkonsumverbot gekippt und weitere Änderungen angekündigt.
Stadt Regensburg/MB