
Polizei und Stadt Regensburg kontrollieren Maskenpflicht
Am 7. Dezember ist bundesweiter Aktionstag zur Einhaltung der Maskenpflicht. Deshalb werden im Stadtgebiet von Regensburg Kontrollen erfolgen. Es bleibt aber nicht nur bei diesem einen Tag, vielmehr werden in den kommenden zwei Wochen neben den bestehenden täglichen Kontrollen zwei weitere Schwerpunktkontrollen in Regensburg stattfinden. Die Oberpfälzer Polizei möchte vorab zusammen mit der Stadt Regensburg auf die geltende Rechtslage und mögliche Problemfelder hinweisen.
Polizei strebt konsequente Verfolgung von Verstößen an
„Eine strenge Einhaltung der Maskenpflicht ist Aufgabe jedes einzelnen Bürgers. Nur wenn jeder verantwortungs- und rücksichtsvoll handelt, werden die Zahlen langfristig zurückgehen und die Pandemie Schritt für Schritt bekämpft werden können. Die Polizei wird bei den Kontrollen daher nicht mehr nur auf Kommunikation mit dem Bürger setzen, sondern Verstöße konsequent verfolgen.“ Norbert Zink, Polizeipräsident
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Maskenpflicht gilt grundsätzlich überall dort, wo Menschen länger oder dichter zusammenkommen:
- im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr inklusive Haltestellen und Bahnhöfen
- auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden
- an bestimmten, stark frequentierten Plätzen
- Fußgängerzonen, an zentralen Plätzen und besonders belebten Gassen sowie die drei Donaubrücken im Altstadtbereich, jeweils von 6 bis 24 Uhr
- Für Fahrradfahrer und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen gilt die Maskenpflicht insbesondere in Fußgängerzonen, Wohnverkehrsstraßen (beschildert als gemeinsame Geh- und Radwege) und verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen)
- Essen, Trinken und Rauchen ist im öffentlichen Bereich mit Maskenpflicht geduldet, solange man sich nicht fortbewegt und sich bestmöglich einen Platz sucht, an dem der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Die Maskenpflicht kann an Örtlichkeiten zusätzlich durch ein Hinweisschild gekennzeichnet sein. Fehlt ein solches Schild, gilt trotzdem uneingeschränkt die Maskenpflicht.
„Wir danken der Polizei für Ihren Einsatz in Regensburg. Gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOS wollen wir am Aktionstag nochmals verstärkt auf die Maskenpflicht aufmerksam machen. Denn es ist notwendig darauf zu achten, dass wir uns und unsere Mitmenschen vor Ansteckung und Verbreitung des Virus schützen. Aus diesem Grund sind Masken hilfreich, wichtig und auch vorgeschrieben.“ Gertrud Maltz-Schwarzfischer, SPD, Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg
pm/LS