
Bekämpfung von Hasskriminalität: Durchsuchungen in Ostbayern
Ein deutliches Zeichen gegen Hasskriminalität in Bayern setzen heute Polizei und Justiz. Derzeit vollziehen Ermittler in ganz Bayern zeitgleich Durchsuchungsbeschlüsse gegen insgesamt 49 Beschuldigte. Darunter auch in Niederbayern und der Oberpfalz.
Der seit 2016 regelmäßig in Deutschland stattfindende „Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings“ wird in diesem Jahr erstmals unter der Federführung von Europol in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt. So wird seit heute Morgen auch Verfassern von Hasspostings aus sechs weiteren EU-Ländern das Handwerk gelegt.
„Hass im Netz ist kein Kavaliersdelikt. Menschenverachtende Verleumdungen, Volksverhetzungen und sogar Morddrohungen sind schwere Straftaten, die wir konsequent zusammen mit den Staatsanwaltschaften ermitteln. Der heutige Aktionstag zeigt, dass die vermeintliche Anonymität des Internets keinen Schutz für Straftäter darstellt.“ Harald Pickert, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes
„Jedem, der strafbare Hassposts absetzt, muss klar sein, dass dies erhebliche Konsequenzen nach sich zieht: Es kann zu einer Wohnungsdurchsuchung kommen; zudem drohen erhebliche Geld- oder Freiheitsstrafen.“ Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, Hate-Speech-Beauftragter der Bayerischen Justiz
Hass und Hetzte im Netz keine Bagatelldelikte
Mehr als zehn Straftatbestände, von Beleidigung über Bedrohung bis hin zur Volksverhetzung, können im Einzelfall erfüllt sein. Täter wiegen sich auf Grund der scheinbaren Anonymität des Internets in Sicherheit. Die Aktionstage der letzten Jahre und der heutige „Joint Action Day“ machen jedoch eines klar: Täter werden ermittelt und deren Taten konsequent zur Anzeige gebracht.
In der Oberpfalz wurde 12 Objekte bei 13 Beschuldigten durchsucht. Und zwar in
- Bad Kötzting,
- Cham,
- Furth im Wald,
- Roding,
- Waldmünchen.
Die Polizei gibt zusätzlich noch Tipps, wenn Sie selbst im Netz bedroht oder beleidigt wurden oder Sie Hasspostings festgestellt haben und helfen möchten.
Zivilcourage
- Melden Sie Hate Speech direkt im sozialen Netzwerk und benachrichtigen Sie Betroffene von Hate Speech über entsprechende Netzinhalte.
Gegenrede
- Auch aktive und sachliche Gegenrede (Counter Speech) kann eine Möglichkeit sein, Hasskommentaren entgegenzutreten.
Melden
- Wenn Sie selbst mit Hate Speech konfrontiert werden, dann dokumentieren und sichern Sie die festgestellten Inhalte (Screenshot, Internetadresse und Ersteller sowie Datum und Uhrzeit) und melden Sie diese der nächsten Polizeiinspektion oder Staatsanwaltschaft.
Blockieren
- Wenn Sie die Möglichkeit haben, blockieren Sie Personen, die Hate Speech verbreiten und löschen Sie den betreffenden Beitrag.
Distanz
- Beenden Sie konsequent die Kommunikation, wenn die Gegenrede ohne Erfolg bleibt.
Hintergrund: Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET)
Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) wurde zum 01.01.2017 zum Zwecke einer konsequenten und effektiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen bei der Generalstaatsanwaltschaft München gebildet.
Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern und umfasst unter anderen folgenden Aufgaben:
- Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an die ZET abgegeben werden,
- Bearbeitung von besonderen Staatsschutzdelikten (§§ 89a, 89b, 91, 109h StGB) z.B. der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Terrorismusfinanzierung sowie
- Bearbeitung von Verfahren der politisch motivierten Kriminalität, soweit der Tat eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt und ihr eine besondere Bedeutung zukommt.
Die ZET ist justizintern zentraler Ansprechpartner für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus den Bereichen Terrorismus- und Extremismusbekämpfung. Sie koordiniert Ermittlungen mit anderen Dienststellen auf Landes- und Bundesebene sowie international und unterstützt die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der bayerischen Staatsanwaltschaften im Bereich der Bekämpfung von extremistischen und terroristischen Straftaten.
Um Hass und Hetze im Netz effektiv und schlagkräftig zu bekämpfen, wurde zum 01.01.2020 bei der ZET zentral für ganz Bayern ein Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz bestellt. Gleichzeitig wurden bei den 22 bayerischen Staatsanwaltschaften entsprechende Sonderdezernate eingerichtet, deren Arbeit vom Hate-Speech-Beauftragten koordiniert und unterstützt wird. Insbesondere wirkt er dabei auf einheitliche Maßstäbe bei der Sachbearbeitung hin.
Seit 01.06.2020 ist auch die Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ bei der ZET angesiedelt.
pm/LS