Bombenfund in Cham: Wichtige Hinweise zur EvakuierungHeute wurde eine 250-Kilogramm schwere Bombe in Cham gefunden. Sie soll noch heute entschärft werden. Dafür laufen gerade Evakuierungen.
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TVA Onlineredaktion

Landkreis Kelheim über dem Warnwert von 35

Nun hat es auch den Landkreis Kelheim erwischt: Die 7-Tage-Inzidenz hat den Signalwert von 35 überschritten und liegt mit dem heutigen Tag bei 40,6. Im Vergleich zu gestern (27.10.) haben sich 13 weitere Personen infiziert. Die Gesamtzahl an aktiven Coronafällen liegt bei 49.

Weitere Maßnahmen im Landkreis Kelheim

Wenn die Signalwert-Überschreitung auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums genannt wird, gelten ab dem darauffolgenden Tag (Donnerstag, den 29.10.2020) die Regelungen, wie sie in der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung für Landkreise und kreisfreie Städte vorgesehen sind, die die Inzidenzwerte von 35 überschreiten. Diese Regelungen gelten bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung des Landkreises auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.

  • Private Feiern sowie Kontakte im öffentlichen Raum und in privat genutzten Räumen sind auf zwei Haushalte oder maximal zehn Personen begrenzt.
  • Von 23 bis 6 Uhr gilt in Gaststätten die Sperrstunde, ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste.
  • Zudem besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe fünf und in Hochschulen. Dies gilt ebenso bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und in Kinos sowie für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
  • Es besteht eine Maskenpflicht auch für Begegnungs- und Verkehrsflächen, einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie für alle Begegnungsorte des Arbeitsplatzes, zum Beispiel Fluren und Kantinen.

Maskenpflicht und Alkoholverbot auf diesen öffentlichen Plätzen

Stadt Kelheim

  • Alter Hafen,
  • Donaupark,
  • Donauvorland,
  • Volksfestplatz,
  • Wöhrdplatz

Stadt Neustadt a. d. Donau

  • Volksfestplatz

Markt Rohr i. NB

  • Klosterumfeld

Die Untersagung von Alkohol gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 35 von 23 Uhr bis 6 Uhr , bei einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 50 von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie bei einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 100 von 21 Uhr bis 6 Uhr.

Von Tragepflicht der Maske befreite Personen

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag, sowie
  • Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
  • Des Weiteren ist das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.

Bei wichtigen, allgemeinen Fragen, die sich nicht anderweitig klären lassen, wenden Sie sich bitte an unsere Corona-Hotline Tel.Nr. 09441/207 3112.

Corona-Hotline des Landratsamtes Kelheim auch am Wochenende erreichbar

Ab sofort ist die Hotline auch am Wochenende unter der Tel. Nr. 09441/207 3112 erreichbar:

  • Montag bis Donnerstag von 8 – 16 Uhr und
  • Freitag, Samstag und Sonntag von 8 – 12 Uhr.

Die Mitarbeiter der Corona-Hotline haben keinen Zugriff auf die Befunde von Testungen. Die Befundmitteilung bei durchgeführten Corona-Tests erfolgt in der Regel binnen 48 Stunden mit Hilfe der Corona-Warn-App oder per Email vom Labor. Wer keine digitale Möglichkeit hat, erhält das Testergebnis per Brief.

Sollte das Coronavirus nachgewiesen werden, nimmt das Gesundheitsamt selbständig telefonisch Kontakt mit dem Betroffenen auf.

Das Landratsamt Kelheim bittet dringend darum, die Corona-Hotline nicht für Fragen zur Kontaktverfolgung zu benutzen. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen erfolgt durch telefonische Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit den Betroffenen.

pm/LS

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