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Regensburg: Maskenpflicht und Alkohol-Verbot in Altstadt verlängert

Die Stadt Regensburg verlängert die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Altstadt vorerst bis zum 8. November. Die Maßnahmen erfolgend aufgrund der Änderung der siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Ausweitung der Maskenpflicht

Neben den schon in dieser Woche festgelegten Straßen und Gassen in der Fußgängerzone und Plätzen gilt nun insbesondere

  • in der kompletten Maximilianstraße
  • und in der Drei-Kronen-Gasse

ab Montag, 26. Oktober, eine Maskenpflicht von 6 bis 24 Uhr.

Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen

Im Stadtgebiet werden weiterhin stark frequentierte öffentliche Plätze mit einem Alkoholkonsumverbot belegt. Konkret:

  • Bismarckplatz,
  • Neupfarrplatz,
  • Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt)
  • Haidplatz

Wie bisher werden die (neuen) Regelungen der Allgemeinverfügung stetig überprüft und gegebenenfalls weiter angepasst.
Weitere Informationen zur aktuellen Allgemeinverfügung mit Lageplan unter www.regensburg.de

Hintergrund

Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de bekannt gegeben. Diese ist auch auf der Homepage der Stadt Regensburg unter „Informationen zum Corona-Virus“ verlinkt.

pm/LS

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