
Weitere Corona-Lockerungen: Hochzeitsfeiern ab 22. Juni wieder möglich
Ab 22. Juni sind Hochzeitsfeiern in Bayern wieder möglich. Dafür muss ein entsprechendes Hygieneschutzkonzept eingehalten werden. Weitere Corona-Lockerungen werden ab kommender Woche gültig.
In Bayern treten ab kommendem Montag, 22. Juni, weitere Erleichterungen im privaten und öffentlichen Bereich in Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die Corona-Pandemie in Kraft. Darauf haben Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml und Innen- und Sportminister Joachim Herrmann heute hingewiesen.
So sind ab 22. Juni wieder Veranstaltungen für ein feststehendes Publikum, wie etwa Hochzeiten, Geburtstage oder Vereinssitzungen und Schulabschlussfeiern mit bis zu 50 Gästen innen und 100 Gästen im Außenbereich möglich. Außerdem können Hallenbäder und die Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder öffnen.
„Die neuen Erleichterungen sind möglich, weil die Corona-Lage in Bayern derzeit erfreulich stabil ist. Dabei bedeutet jede Erleichterung aber auch mehr Verantwortung. Klar ist: Die erforderlichen Abstandsregelungen und Hygienekonzepte müssen immer eingehalten werden.“ – Melanie Huml, Gesundheitsministerin
„Wir freuen uns sehr, dass der Katastrophenfall angesichts der positiven Infektions- und Kennzahlen mit Ablauf des 16. Juni 2020 enden konnte. Das ist ein weiterer Schritt zurück zur Normalität. Im Bereich des Sports, der für unser Wohlbefinden sehr wichtig ist, kann ab Montag der Lehrgangsbetrieb – also etwa die Aus- und Fortbildung für Trainer und Übungsleiter – wieder aufgenommen werden. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von bisher 20 Personen werden aufgehoben. Es können nun nach Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes auch wieder Duschen und Umkleiden genutzt werden.“ – Innenminister Joachim Herrmann
Ministerin Huml verwies außerdem auf weitere Erleichterungen, die ab dem 22. Juni gelten:
- So wird der Chorgesang im Bereich der Laienmusik unter strengen Hygieneauflagen wieder erlaubt.
- Bei Gottesdiensten wird der notwendige Mindestabstand im Innenbereich von 2 auf 1,5 Meter reduziert und die Maskenpflicht besteht nur noch, solange sich die Besucher nicht an ihrem Platz befinden.
- Bei Kunst- und Kulturveranstaltungen wird die maximale Besucherzahl von 50/100 (innen/außen) bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen auf 100/200 erhöht.
- Die Beschränkung der Öffnungszeiten der Gastronomie auf 22 Uhr entfällt.
- Maskenpflicht für Mitarbeiter an Kassen- und Thekenbereichen entfällt, wenn durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist
- Alle Begrenzungen von einer Person pro 20 Quadratmeter Fläche (Geschäfte, Freizeitparks, Führungen, Bäder, Kulturstätten und Bibliotheken) werden auf eine Person pro 10 Quadratmeter Fläche erleichtert.
Die Ministerin verwies auch auf die seit 17. Juni erweiterten Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschränkung: „Im öffentlichen Raum können sich Familien mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen treffen. Bei privaten Treffen zu Hause gibt es keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder bei der Anzahl. Hier soll der notwendige Mindestabstand für eine entsprechende Begrenzung sorgen.“
Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden.
Huml rief erneut dazu auf, sich an das Mindestabstandsgebot zu anderen Personen zu halten. Die Ministerin betonte: „Es ist sehr wichtig, neue Infektionen möglichst zu vermeiden. Deshalb sollte jeder darauf achten, möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Außerdem bleibt es natürlich bei den üblichen Hygiene-Regeln.“
Die wichtigsten Fragen und Antworten, das „Rahmenhygienekonzept Sport“ sowie weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-348/
Pressemitteilung Bayerisches Gesundheitsministerium