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Ab Freitag: Treffen zweier Haushalte in Bayern wieder erlaubt

Die Corona-Lockerungen gehen weiter: Ab Freitag (08.05.2020) dürfen sich zwei Haushalte wieder treffen. Damit stehen einem Ausflug mit einer befreundeten Familie oder Grillen mit dem Nachbarn - juristisch - nichts mehr im Wege. 

Bereits von diesem Freitag an dürfen sich auch in Bayern wieder mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen - und zwar sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum. Die Lockerung der coronabedingten Kontaktbeschränkungen tritt am Freitag in Kraft, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Mit der Änderung der entsprechenden Verordnung setzt der Freistaat damit schon vor der nächsten Kabinettssitzung einen Bund-Länder-Beschluss vom Mittwoch um.

 

Damit sind Treffen von Nachbarn oder befreundeten Familien sowohl in Parks oder bald in Biergärten, aber auch in privaten Räumen oder etwa zum Grillen im Garten wieder erlaubt. Konkret werden laut Herrmann Kontakte mit "Angehörigen eines weiteren Hausstandes" gestattet.

Man wolle keine lebensfremden Regelungen, sagte Herrmann. Er rief aber auch weiterhin zu Vorsicht und Umsicht auf. "Es soll nicht aus der privaten Begegnung eine Infektion entstehen", mahnte er. Größere Gruppenbildungen sollten deshalb weiterhin vermieden werden. Ziel ist dabei auch, mögliche neue Corona-Infektionen nachverfolgen zu können.

Bund und Länder hatten sich am Mittwoch darauf verständigt, dass die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus grundsätzlich bis 5. Juni verlängert werden sollen, dass sich künftig aber auch mehrere Angehörige von zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen dürfen. Söder hatte bereits am Mittwoch angekündigt, dies in Bayern umzusetzen - die Regelung sei «der Lebensrealität entsprechend».

Erst am Dienstag hatte das bayerische Kabinett beschlossen, die bisherigen strikten Ausgangsbeschränkungen aufzuheben. Seit diesem Mittwoch brauchen die Menschen im Freistaat keinen "triftigen Grund" mehr, um die Wohnung zu verlassen. Ein Abstandsgebot von 1,5 Metern, ein Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum und gewisse Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Es war aber seither erlaubt, enge Familienangehörige und eine weitere Person außerhalb des eigenen Hausstands zu treffen oder auch zu besuchen. Zuvor war nur Bewegung an der frischen Luft mit einer weiteren Person erlaubt. Von Freitag an ist nun nicht mehr nur der Kontakt zu einer weiteren Person erlaubt, sondern zu mehreren Angehörigen eines weiteren Haushalts.

Herrmann berichtete, die Koalitionspartner CSU und Freie Wähler hätten die Änderung der Verordnung am Donnerstag miteinander abgestimmt. Es brauche dafür auch keinen formalen Kabinettsbeschluss.

 

dpa

 

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