
Gericht: Gottesdienste mit Besuchern bleiben in Corona-Krise verboten
In der Corona-Pandemie ist zur Verhinderung von weiteren Ansteckungen auch ein Verbot von Gottesdiensten mit Besuchern erlaubt. Dies entschied am Donnerstag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und wies damit den Eilantrag eines Münchner Anwalts ab. Der Mann hatte in der vergangenen Woche gegen das sogenannte Gottesdienstverbot geklagt, weil er als Katholik das Osterfest auch in Corona-Zeiten mit einem Gottesdienst feiern wollte.
Er begründet dies damit, dass das Verbot ihn in seiner Religionsfreiheit verletze. Das Gericht folgte der Argumentation nicht. Es betonte aber, dass bei religiösen Zusammenkünften letztlich auch zu prüfen sei, «ob im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann».
dpa
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