
Grenzänderung zwischen Pentling und Regensburg
Im Landkreis Regensburg ändert sich eine Grenze: Wie die Regierung der Oberpfalz mitteilt, werden aus der Gemeinde Pentling 17 Flurstücke in die Stadt Regensburg umgegliedert. Bewohntes Gebiet ist von der neuen Regelung aber nicht betroffen. Sowohl die Gemeinde Pentling als auch der Landkreis Regensburg haben dieser Änderung bereits zugestimmt.
Die Pressemitteilung im Detail:
Zwischen der Stadt Regensburg und dem Landkreis Regensburg ändert sich die Grenze. Wie jetzt eine Rechtsverordnung der Regierung der Oberpfalz festlegt, werden aus der Gemeinde Pentling (Landkreis Regensburg) 17 Flurstücke der Gemarkung Hohengebraching mit einer Gesamtfläche von 211.757 m2 in die Stadt Regensburg umgegliedert. Gleichzeitig werden aus der Stadt Regensburg fünf Flurstücke der Gemarkung Graß mit einer Gesamtfläche von 31.760 m2 in die Gemeinde Pentling umgegliedert.
Die beantragten Gebietsänderungen erfolgten nach Absprache zwischen der Stadt Regensburg und der Gemeinde Pentling. Die Stadt Regensburg, die Gemeinde Pentling und der Landkreis Regensburg stimmten der Umgliederung zu.
Das Umgliederungsgebiet ist unbebaut und unbewohnt. Die Grenzänderung tritt zum 01. Juni 2016 in Kraft.
Pressemitteilung/MF