Matthias Feuerer

Schwandorf: Falsche Gerichtsvollzieher unterwegs

Die Betrüger gehen sogar noch einen Schritt weiter: Sie weisen sich mit den Namen echter Gerichtsvollzieher aus – und fordern die Betroffenen auf, im Zweifel beim Amtsgericht nachzufragen, ob die Personalien des Gerichtsvollziehers dort gelistet seien.

Die Polizei warnt: In solchen Fällen sollten Sie vorsichtig sein. Ein Gerichtsvollzieher würde zunächst immer persönlich erscheinen und nicht per Telefon mit einem Schuldner in Kontakt treten.

MF

 

Die Polizeimeldung

Im Bereich der Polizeiinspektion Schwandorf kam es in den vergangenen Tagen wiederholt zum Auftreten falscher Gerichtsvollzieher, welche die Überweisung von Bargeld forderten. Hierbei treten die vermeintlichen Gerichtsvollzieher unter dem Namen echter Gerichtsvollzieher auf. Sollten die Opfer Zweifel an der Echtheit der Gerichtsvollzieher haben, werden sie aufgefordert, beim Amtsgericht anzurufen und zu erfragen, ob die Personalien des Gerichtsvollziehers bei ihnen gelistet sind. Da die Täter vorab Namen von tatsächlichen Gerichtsvollziehern auf der Internetseiten der Amtsgerichte recherchieren, wird diese Anfrage folglich bestätigt. Durch die Polizeiinspektion Schwandorf wurden jeweils Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betrugs eingeleitet.

In Abstimmung mit dem Amtsgericht Schwandorf wird durch die Polizei empfohlen, bei derartigen auftreten sensibel zu sein. Der erste Kontakt eines Gerichtsvollziehers mit einem Schuldner erfolgt nicht über das Telefon. Der Gerichtsvollzieher erscheint zunächst immer persönlich. Sollte der Schuldner nicht angetroffen werden, wird ein Schreiben mit einem neuem Termin oder eine Ladung zum Amtsgericht hinterlassen. Des weiteren Weisen sich Gerichtsvollzieher mit einem Dienstausweis aus. Zu jedem Vorgang eines Gerichtsvollzieher besteht zudem ein gerichtliches Aktenzeichen. Dies sollte ebenfalls erfragt werden und bei Zweifeln über die Echtheit zusammen mit dem Namen des Gerichtsvollziehers beim Amtsgericht überprüft werden lassen. Abschließend wird noch der Hinweis gegeben, dass die Gerichtsvollzieher ausschließlich inländische Konten besitzen und keine Aufforderung zur Überweisung mittels Drittanbieter aussprechen.

Polizeimeldung

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