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UKR/Klaus Völcker
Matthias Feuerer

Corona: Kliniken passen zum 1. Februar 2023 Besuchsregelungen an

Ab 1. Februar sind zwei Besucher pro Patient und Tag erlaubt, auch zeitgleich. In Mehrbettzimmern dürfen wieder gleichzeitig Besucher empfangen werden. Die Besuchszeiten, die Maskenpflicht und auch die Testpflicht bleiben weiterhin bestehen. Das bedeutet, dass Besucher und Begleitpersonen weiterhin nur mit einem aktuellen, negativen Corona-Testnachweis ins Klinikum dürfen. Das Testzentrum vor dem Haupteingang steht weiterhin zur Verfügung.

Auch wenn minderjährige Patienten besucht werden sollen, sowie bei Besuchen auf der Palliativ- und den Intensivstationen gelten weiterhin Sonderregelungen, die Sie auf der jeweiligen Station erfragen können.

MF

 

Die Mitteilung aus dem UKR

Vor dem Hintergrund der Änderungen der 17. Bayerischen Infektionsmaßnahmenschutzverordnung und des Wegfalls der Handlungsempfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) für Besuche in Krankenhäusern passt das Universitätsklinikum Regensburg seine bisher geltenden Regelungen für die Besuche stationärer Patienten an. Besuche sind ab dem 1. Februar 2023 von bis zu zwei Personen pro Patient und Tag erlaubt, auch zeitgleich. Patienten in Mehrbettzimmern dürfen fortan wieder gleichzeitig Besucher empfangen. Die Besucher müssen sich am jeweiligen Stationsstützpunkt anmelden. Die Besuchszeiten sind täglich von 13:00 bis 18:00 Uhr.

Für Besuche minderjähriger Patienten sowie auf der Palliativ- und den Intensivstationen gelten aufgrund der besonderen Situationen in diesen sensiblen Bereichen weiterhin Sonderregelungen. Diese sind auf der jeweiligen Station zu erfragen.

Weiterhin Test- und Maskenpflicht

Besucher und Begleitpersonen dürfen auch weiterhin nur mit einem aktuellen, negativen Coronavirus-Testnachweis das Klinikum betreten. Dies wird durch Mitarbeiter des UKR, insbesondere auf den Stationen, regelmäßig stichprobenartig kontrolliert. Bei Nicht-Befolgen der Test- und Maskenpflicht sehen die gesetzlichen Vorgaben ein Bußgeld vor. Das Testzentrum vor dem Haupteingang des UKR steht weiterhin zur Verfügung.

Darüber hinaus gilt nach wie vor, dass nur Personen Zugang zum UKR haben, die keine Krankheitszeichen eines respiratorischen Infektes (z.B. Husten, Schnupfen, Fieber etc.) aufweisen. Die Hygieneregeln (FFP2-Maske, Händedesinfektion) sind während der gesamten Zeit am UKR, auch im Patientenzimmer, einzuhalten. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr bleiben von der Maskenpflicht befreit.

Bitte vorab informieren

Alle gültigen Regelungen veröffentlicht das UKR auf seiner Website unter www.ukr.de/corona-hinweise. Besucher und Begleitpersonen werden gebeten, sich hier vorab zu informieren. Zugleich können hierüber auch Termine im Testzentrum gebucht werden.

 

Ilmtalklinik Mainburg:

Aufgrund der aktuellen Coronalage der Landkreise Pfaffenhofen und Kelheim werden an den Ilmtalkliniken die Besuchsregeln ab dem 1. Februar weiter gelockert:
Feste Besuchszeiten an beiden Standorten Pfaffenhofen und Mainburg sind täglich von 14 bis 18 Uhr, und damit eine Stunde länger möglich. Letzter Einlass ist um 17 Uhr.

Die Besucherzahl wird auf 2 Personen zuzüglich der eigenen minderjährigen Kinder des Patienten erweitert.

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften sind eine Anmeldung, ein Test sowie das Tragen einer FFP2-Maske (Kinder bis 6 Jahre: Mund-Nasen-Schutz) weiterhin nötig.

Besucher dürfen in den vergangenen 5 Tagen keine Krankheitssymptome aufgewiesen haben.

Besuche von Covid-Erkrankten sind in Ausnahmefällen weiterhin möglich, die Besucher müssen sich auf der Station einweisen lassen.

Die allgemeinen Hygieneregeln sind jederzeit einzuhalten (Abstandsregeln, Tragen einer Maske im gesamten Haus inkl. im Patientenzimmer, Einhaltung der Husten- und Nies-Etikette, Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Klinik, usw.)


Der Geschäftsführer der Ilmtalkliniken, Christian Degen, freut sich über die positive
Entwicklung: „Wir sind froh, dass die Besucherregelungen erneut gelockert werden können. Die jetzt noch bestehenden Einschränkungen sind Folge der bundesgesetzlichen Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher sowie die bei uns liegenden Patienten, die noch bestehenden Besuchervorgaben einzuhalten, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu unterstützen“.


Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Ilmtalkliniken.

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