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Regensburg: Stadt bewirbt sich als Modellstadt für Tübinger-Modell

Die Stadt Regensburg wird sich für das Modellprojekt in Bayern bewerben – idealerweise gemeinsam mit dem Landkreis Regensburg. Ein Schreiben der Oberbürgermeisterin ging noch heute an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, um das Interesse an dem Modell-Versuch zu bekunden.  

Auch der Landkreis Regensburg hat sich jetzt offiziell für dieses Modellprojekt beworben. 

 

Im Rahmen eines Modellprojekts werden bis zu drei Theater-, Konzert- oder Opernhäuser in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 vom Freistaat ausgewählt, um unter strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen die Wirksamkeit insbesondere von umfassenden Testkonzepten zu untersuchen. Darüber hinaus können nach den Osterferien im Rahmen von Modellprojekten drei Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept für die Dauer von 14 Tagen einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung insbesondere eines konsequenten Testregimes zu untersuchen.

„Wir haben unterschiedliche gastronomische Betriebe, einen vielfältigen Einzelhandel und verschiedene Kultureinrichtungen, die alle passgenaue Test- und Schutzkonzepte realisieren könnten. Es gibt Schulen, die schon jetzt an Gurgeltest-Studien teilnehmen, und wir können das Modellprojekt wissenschaftlich begleiten – das Universitätsklinikum hat dies bereits zugesagt“, so Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte angekündigt, dass es nach dem 12. April erste regionale Öffnungsschritte geben soll. In ausgewählten Modellstädten solle das Tübinger-Modell getestet werden. Dieses schafft die Möglichkeit, dass Gastronomie, Einzelhandel und Kultureinrichtungen öffnen, wenn man einen negativen Coronatest vorweisen kann.  Die Durchführung eines Modellprojekts für Bayern wurde im Beschluss der Kabinettssitzung des Bayerischen Ministerrats am 23. März 2021 beschrieben.

 

Acht Modellregionen für vorsichtiges Öffnen in Bayern

Bayern will das vorsichtige Zurückfahren von Corona-Schutzmaßnahmen etwa in Handel oder Kultur nach Ostern in acht Modellregionen testen. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch im Landtag an. Es solle aus jedem der sieben Regierungsbezirke eine Stadt oder ein Landkreis mit einer Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von mehr als 100 und weniger als 150 teilnehmen, aus Oberbayern zwei, sagte Söder. Es gebe bereits mehr Bewerber als mögliche Plätze.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte seine Stadt umgehend als potenzielle Pilotregion ins Spiel gebracht. Interesse zeigten unter anderem auch die Landkreise Traunstein und Mühldorf am Inn sowie die Städte Würzburg und Coburg - und jetzt auch Regensburg. 

«Die ganz zentrale Perspektive ist, dass wir genügend neue Teststationen in den Kommunen aufbauen, wohl über 100», sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) der Deutschen Presse-Agentur. «Das gibt jedem Bürger die Möglichkeit, sich testen zu lassen und ein negatives Testergebnis für 24 Stunden als Eintrittskarte für Bereiche zu nutzen, die bisher geschlossen sind: Einkauf bei Inzidenz über 100, Gastronomie-Außenbereiche oder Kultureinrichtungen.»

 

 

Das Modell "Tübinger Tagesticket"

In Tübingen ist das „Tübinger Tagesticket“ als Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest Zugangsvoraussetzung für zahlreiche Betriebe. Die erweiterte Testpflicht gilt für alle ab 14 Jahren, auch für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Tübingen. Für die kostenlosen Schnelltests stehen in Tübingen mehrere Teststationen in der Innenstadt bereit.

Im Gegenzug zur erweiterten Testpflicht dürfen in Tübingen die Außengastronomie sowie Kunst- und Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos und Bibliotheken wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Auch dort ist das Tübinger Tagesticket Zugangsvoraussetzung. Als Alternative sind Schnelltests in der jeweiligen Einrichtung unter Aufsicht zulässig. Die Betriebe und Einrichtungen sind verpflichtet, die Einhaltung der Schnelltestpflicht zu überprüfen.

Die Lockerungen gelten nur für die Außengastronomie und für Kultureinrichtungen, nicht aber für Hotels, für Bildungseinrichtungen, für den Sport oder für Vereinsveranstaltungen. In diesen Bereichen gelten weiterhin die Einschränkungen der Corona-Landesverordnung.

Der Einzelhandel im Stadtgebiet ebenso wie die Außengastronomie und die Kultur können während der Geltungsdauer des Modellversuchs ohne Terminvereinbarung geöffnet bleiben, auch wenn die Inzidenz im Kreis über den Wert von 50 steigen sollte. So ist es mit dem Land Baden-Württemberg vereinbart, welches das Tübinger Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ genehmigt hat. Bei der Umsetzung arbeitet die Universitätsstadt Tübingen mit dem Deutschen Roten Kreuz im Landkreis Tübingen zusammen. Das Universitätsklinikum übernimmt die wissenschaftliche Begleitung.

Digitales Tagesticket

Die Stadt Tübingen hat dieses "Tagesticket" jetzt auf ein digitales Ticketsystem umgestellt. Wer sich an einer der neun Stationen im Stadtgebiet testen lässt, bekommt künftig ein Armband mit einem QR-Code. Das Armband kann nicht weitergegeben werden, der QR-Code ist mit einem Smartphone lesbar. 

Nach dem Schnelltest dauert es rund 20 Minuten, bis das Testergebnis da ist. In dieser Zeit kann man bummeln gehen oder in einem Geschäft einkaufen, für das keine Testpflicht gilt – natürlich mit Maske und Abstand. Das Testergebnis erhält man, indem man den QR-Code auf dem Armband mit dem Smartphone scannt und auf eine Website geleitet wird, auf der das Testergebnis einsehbar ist: Bei einem negativen Ergebnis (grün) kann man einkaufen gehen. Ist die Anzeige orange, muss man sich noch ein wenig gedulden. Bei einem positiven Ergebnis (rot) muss man sofort zurück zur Teststation, um sich die nächsten Schritte erklären zu lassen.

 

Wo gilt die Testpflicht?

Die Testpflicht gilt in allen Gaststätten und Kultureinrichtungen im gesamten Stadtgebiet, die jetzt zusätzlich öffnen dürfen. Die Testpflicht gilt nicht in den Geschäften, die auch im Lockdown geöffnet bleiben dürfen, zum Beispiel Lebensmittelmärkte, Drogeriemärkte oder Buchhandlungen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Tübingen: https://www.tuebingen.de/tagesticket#/31954

 

 

Stadt Regensburg/dpa/Stadt Tübingen/MB

 

 

 

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