Urteil: Psychiatrie für Todesschütze von Abensberg
Der Todesschütze von Abensberg kommt in die Psychiatrie. Bei dem Mann ist eine psychische Erkrankung diagnostiziert worden. Der Angeklagte ist schuldunfähig. Das Urteil lautet nicht Mord, sondern Totschlag und versuchter Totschlag, sowie gefährliche Körperverletzung. Der Angeklagte hat die Taten gestanden. Er höre immer wieder Stimmen. Diese hätten ihm die Taten befohlen. Im Oktober 2019 hatte der Angeklagte vor einem Supermarkt in Abensberg einen Mann erschossen und einen weiteren schwer verletzt.
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