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      Überwachungszonen wegen Geflügelpest eingerichtet

      Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Schwandorf sind jetzt auch Teile des Landkreises Cham zur Überwachungszone erklärt worden. Sie gilt für Teile der Gemeinden Walderbach und Reichenbach. Für dort ansässige Geflügelbetriebe bedeutet das Einschränkungen. Dazu gehört zum Beispiel eine Stallpflicht für Geflügel.

      Die Überwachungszone erstreckt sich auch bis in den Landkreis Regensburg, genauer gesagt in den Gemeindebereich Regenstauf. Hier sind allerdings nur Hobbyzüchter betroffen.

      Die Bevölkerung wird außerdem dazu aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen und entsprechende Funde an das Veterinäramt oder die Polizei zu melden. In dem betroffenen Betrieb im Landkreis Schwandorf müssen rund 70.000 Enten getötet werden.

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