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      Regensburg: Erste Zahlen nach Inkrafttreten von Selbstbestimmungsgesetz

      In Regensburg wurden bislang 61 Anträge auf Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags gestellt. Dies wurde von der Deutschen Presseagentur bekanntgegeben.

      Das neue Selbstbestimmungsgesetz

      Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben es trans, inter und nicht-binäre Personen leichter, ihre Geschlechtseinträge und Vornamen zu ändern. Der Vorgang wird durch einen Antrag beim Standesamt ermöglicht. Ein medizinisches Gutachten ist dafür nicht mehr erforderlich.

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