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      Nachwahl in Straubing-Bogen rechtskräftig

      Die Regierung von Niederbayern teilte dem Landratsamt Straubing-Bogen mit, dass die von Amts wegen durchzuführende Prüfung der Nachwahl des Kreistags vom 1. Februar 2015 abgeschlossen ist. Demnach ist das Wahlergebnis rechtmäßig, es steht mit den für die einzelnen Bewerber festgestellten Stimmenzahlen in Einklang.

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