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      Landkreis Cham: Wie geht ein Unternehmen, dessen Mitarbeiter als nicht systemrelevant gelten, mit den Einreisebestimmungen um?

      Berufspendler dürfen noch bis Donnerstagnacht ohne spezielle Bescheinigung ihres Arbeitgebers in Sachsen und Bayern die deutsche Grenze passieren. Außer sie arbeiten in sogenannten „systemrelevanten Berufen“. Wir haben ein Unternehmen besucht, dessen Mitarbeiter als nicht systemrelevant gelten.

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