Ein junger Asylbewerber aus Afghanistan darf in Deutschland bleiben und seine Bäckerlehre beginnen. Die Anwälte des 19-Jährigen haben das heute der Presse mitgeteilt. Am Dienstag konnten Sie mit der Ausländerbehörde eine Vereinbarung treffen. Der junge Mann erhält eine sogenannte Ausbildungsduldung. Mindestens für die Dauer seiner Ausbildung kann er nun nicht abgeschoben werden. Im Frühjahr 2017 war das Asylverfahren des 19-Jährigen negativ abgeschlossen worden- TVA hatte über den Fall berichtet. Die Anwälte des jungen Mannes haben sich jetzt erfolgreich auf die sogenannte 3+2 Regelung berufen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Afghane nicht vorbestraft ist.
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