Landkreis Kelheim: Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen gesucht

Gesucht werden größere Wohneinheiten (z.B. Mehrfamilienhäuser) oder größere Einfamilienhäuser, bevorzugt an Orten mit guter Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Kinderbetreuung, Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächstgrößeren Ortschaft mit den jeweiligen Einrichtungen). Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung.

 

Weitere Anforderungen sind unter anderem:

  • Der Vermieter geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten ist zugleich Eigentümer des Objekts.
  • Es existieren abgeschlossene Wohn- und Sanitärbereiche, Zentralheizung und TV, sowie eine gültige Nutzungsgenehmigung im Sinne der Baunutzungsverordnung für Wohnungen oder soziale Zwecke.

Wir bitten, geeignete Angebote vorzugsweise per E-Mail an die Adresse asylunterbringung@landkreis-kelheim.de unter Angabe einer Mietzins- und Betriebskostenvorstellung (brutto), wenn möglich zusammen mit einem Lageplan und Grundrissplänen, einzureichen.

Eine telefonische Angebotsabgabe kann unter 09441 207-5200 oder -5220 erfolgen.

 

Landkreis Kelheim

 

 

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