
Urteil im Juli 2019 gefallen
Korruptionsprozess: BGH behandelt Wolbergs-Fall im November
Es kommt wieder Bewegung in den Regensburger Korruptionsprozess: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird sich am 4. November mit dem Fall Wolbergs befassen. Konkret geht es um den ersten Prozess gegen den ehemaligen Oberbürgermeister. Zuerst hatte die "Mittelbayerische Zeitung" über die Terminierung berichtet.
Im Juli 2019 wurde Joachim Wolbergs wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen schuldig gesprochen. In allen übrigen Anklagepunkten wurde er freigesprochen worden. Eine Strafe hatte Wolbergs aber nicht bekommen.
Der Bauunternehmer Volker Tretzel wurde in zwei Fällen der Vorteilsgewährung und fünf Fällen des Verstoßes gegen das Parteiengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt. Tretzels ehemaliger Mitarbeiter Franz W. war wegen der Beteiligung an der Organisation der Spenden als Mittäter der fünf Verstöße gegen das Parteiengesetz und der ersten Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt worden.
Norbert Hartel wurde damals freigesprochen. Ihm konnte in den beteiligten Komplexen „Jahn Regensburg“ und „Niebelungenkaserne“ keine Beihilfe nachgewiesen werden.
Wolbergs, die Mitangeklagten und auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Der BGH prüft das Urteil jetzt auf Verfahrensfehler und könnte dieses auch aufheben. Dann müsste der Prozess am Landgericht neu verhandelt werden.
Die Verhandlung ist am 4. November am Leipziger Dienstsitz des Gerichts.